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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising: Berechtigungsanfrage durch Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Wurden Sie von der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen angeschrieben? Werden Sie in der sogenannten Berechtigungsanfrage gefragt, woher Sie sich die Rechte herleiten, die geschützten Marken der BVB Merchandising GmbH zu verwenden? Dann sollten Sie diesen Ratgeberartikel lesen, in dem wir Tipps und Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

In einer Berechtigungsanfrage wird der Adressat danach gefragt, warum er bestimmte Marken (hier: „BVB“ und „Borussia Dortmund“) innerhalb eines Online-Angebots verwendet. Die Berechtigungsanfrage selbst ist noch keine Abmahnung, aber gewissermaßen eine Vorstufe dazu. Wird auf eine solche Anfrage richtig reagiert, kann anschließend keine Abmahnung mehr ausgesprochen werden!

Ist „BVB“ eine geschützte Marke?

Ja! Unter der Registernummer 39758565 wurde die Wort-Bildmarke „BVB“ am 22.07.1998 in das Markenregister des Deutschen Marken- und Patentamts eingetragen. Auch „Borussia Dortmund“ ist als Marke eingetragen. Markeninhaber ist jeweils die BVB Merchandising GmbH, in deren Namen die hiesige Berechtigungsanfrage versendet wurde.

Warum wird eine Berechtigungsanfrage und nicht direkt eine Abmahnung versendet?

Eine Berechtigungsanfrage wird in der Regel dann versendet, wenn nicht klar ist, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Markengesetz vorliegt. Nur wenn ein solcher Verstoß feststeht, wird direkt eine Abmahnung versendet.

Darf man die Marke „BVB“ bei dem Verkauf von Produkten nicht verwenden?

Ja und nein. Es kommt entscheidend darauf an, was verkauft werden soll. Wenn es sich um offiziell lizensierte Merchandising-Produkte der BVB Merchandising GmbH handelt (z.B. ein Trikot), darf der Markenname auch genannt werden. Wenn es sich jedoch nicht um offizielle Lizenzprodukte (z.B. selbsthergestellte Produkte) handelt, ist die Benutzung ohne Erlaubnis durch die BVB Merchandising GmbH nicht erlaubt.

Darf die Marke denn auf dem Produkt selber angebracht sein (z.B. als Schriftzug)?

Nein, auch hierfür ist die Genehmigung durch den Markeninhaber nötig.

Wir muss reagiert werden, um eine Abmahnung auszuschließen?

Wenn auf eine Berechtigungsanfrage richtig reagiert wird, ist der Ausspruch einer Abmahnung sodann ausgeschlossen. Der Sachverhalt sollte zunächst durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Steht sodann tatsächlich der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum, sollte eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese wird ein Rechtsanwalt sodann formulieren. Hierdurch wird der Unterlassungsanspruch, der eine Abmahnung erst ermöglicht, bereits erfüllt. Für eine Abmahnung besteht mithin kein Anspruch mehr. Dies hat im Übrigen auch zur Folge, dass hohe Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr gefordert werden können! Die richtige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage ist also das „A&O“!

Über unsere Fachanwaltskanzlei:

Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH erfolgreich verteidigt. Auch Berechtigungsanfragen haben wir bereits häufig beantwortet und den Ausspruch einer Abmahnung hierdurch verhindert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht hoch spezialisiert.

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