Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Andreas Gerstel im Auftrag von Nadine Aydin-Sauter

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht wurde mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung von Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven, ausgesprochen im Auftrag von Frau Nadine Aydin-Sauter beauftragt. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb von eBay-Angeboten gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Im Detail werden die folgenden vermeintlichen Verstöße unserer Mandantschaft gerügt:

- Fehlender Mehrwertsteuerhinweis

- Kein anklickbarer Link zur OS-Plattform

- Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular

- Widersprüchliche Angaben zu Widerrufsfrist

Zu den einzelnen Verstößen wie folgt:

Ein Endpreis eines gewerblichen Verkäufers habe immer einen Hinweis zu enthalten, ob die Umsatzsteuer enthalten ist, oder nicht. Zwar gebe unsere Mandantschaft einen Endpreis an, jedoch fehlten Angaben zur Umsatzsteuer. Zudem seien in der EU niedergelassene Unternehmer gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 dazu verpflichtet, einen anklickbaren Link zur Streitschlichtungsplattform der EU vorzuhalten. In dem Angebot unserer Mandantschaft fehle dieser Link. Weiter dürfe eine Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular nicht angegeben werden. Herr Rechtsanwalt Andreas Gerstel führt in seiner Abmahnung aus, dass ein Verbraucher darüber getäuscht werden könne, dass das Formular telefonisch übersendet werden könne. Dies sei nicht möglich und daher verbrauchertäuschend, bzw. wettbewerbswidrig. Außerdem verwende unser Mandant in seiner Widerrufsbelehrung widersprüchliche Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist.

Die dargestellten Verstöße stellten zugleich einen Wettbewerbsverstoß dar, da sämtliche gerügten Normen Marktverhaltensregelungen darstellen würden. Daher wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Unterlassungserklärung:

Dieser wird im Regelfall durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Wir raten grundsätzlich davon ab, von dem abmahnenden Anwalt vorformulierte Unterlassungserklärungen abzugeben. Diese können ein Schuldeingeständnis darstellen.

In der uns hier vorgelegten Abmahnung werden keine weiteren Ansprüche geltend gemacht, insbesondere (noch) kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in unserer Kanzlei bereits Gegenstand von zahlreichen Mandaten. Wir beraten unsere Mandanten immer dahingehend, wie eine derartige Angelegenheit rechtssicher und möglichst kostengünstig erledigt werden kann.

Ihr Vorteil:

- Unsere Beratung ist engagiert und kompetent

- vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit

- faires Pauschalhonorar

- Mandatsannahme aus dem gesamten Bundesgebiet

- Wir garantieren eine unkomplizierte Abwicklung der Angelegenheit

Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie gerne völlig unverbindlich von unseren Rechtsanwälten erhalten. Hierzu können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an " href="mailto:ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Sind Sie Onlinehändler?

Als Onlinehändler müssen Sie zahlreiche Normen und Vorschriften beachten. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichsten Gesetzen, wie z.B. dem BGB, dem UWG, der PAngVO, dem ElektroG oder dem HGB. Konzentrieren Sie sich als Onlinehändler auf Ihr eigenes Geschäft und überlassen Sie Ihre Rechtstexte Spezialisten. Wir bieten Onlinehändlern ein AGB-Update-Paket an. So sind Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand und Sie sind vor Abmahngefahren sicher. Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage und unserem YouTube-Kanal.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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