Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei IPCLRIECK: Berechtigungsanfrage im Auftrag des Herrn Daniel Lukas (TreeBox)

Wurde Ihnen von der Anwaltskanzlei IPCLRIECK eine Berechtigungsanfrage im Auftrag des Herrn Daniel Lukas (TreeBox) zugesendet? Worum es sich hierbei handelt und wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie hier.

Das Schreiben der Anwälte IPCLRIECK ist ausdrücklich keine Abmahnung. Es werden keinerlei Ansprüche geltend gemacht. Es wird nur angefragt, aus welchen Gründen unsere Mandantschaft das sogenannte „GOTS-Logo“ (Zertifizierung für Baumwolle) in seinen Angeboten verwende. Unser Mandant soll also erklären, ob seine Produkte tatsächlich zertifiziert sind oder nicht.

Warum wird nicht abgemahnt?

Eine Berechtigungsanfrage wird dann versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Die richtige Reaktion auf eine solche Anfrage ist „bares Geld“ wert.

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich gewissermaßen um die Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung. Sie wird vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z. B. fraglich sein, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt.

Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar.

Stichwort „vorbeugende Unterlassungserklärung“:

Wenn ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz richtig auf eine solche Berechtigungsanfrage reagiert, kann verhindert werden, dass die anfragende Kanzlei hohe Rechtsanwaltskosten von Ihnen verlangt!!! Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Erhalt einer solchen Anfrage umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage oder eine etwaige Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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