Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung im Auftrag der Hartlieb-Augenoptik GbR wegen ODR-Link

Mit dem Vorwurf, dass der Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU (ODR-Link) nicht anklickbar sein soll wurde eine aktuelle Abmahnung durch einen Berliner Rechtsanwalt im Auftrag der Hartlieb-Augenoptik GbR ausgesprochen.

Bei der Hartlieb-Augenoptik GbR aus Berlin handelt es sich um einen Online- und Offline-Brillenhändler. Auch unsere Mandantschaft verkauft Brillen auf dem Onlinemarktportal eBay. Innerhalb eines eBay-Angebotes unseres Mandanten habe die Hartlieb-Augenoptik GbR, so die Abmahnung, gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Zwar sei in dem entsprechenden Online-Angebot unseres Mandanten der Linktext zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU (ODR-Plattform) vorhanden, jedoch lasse sich dieser nicht anklicken. Die Anklickbarkeit eines solchen Links sei jedoch gesetzlich in der EU-Verordnung Nr. 524/2013 vorgeschrieben. Da der Link bei unserer Mandantschaft fehlen würde, sei dies ein Wettbewerbsverstoß.

Forderungen:

Von unserer Mandantschaft wird aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 € nach einem Streitwert von 3.000,00 € verlangt.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

In einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich derjenige, der sie unterzeichnet dazu, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Nimmt der Unterlassungsschuldner die Handlung sodann doch vor, wird eine Vertragsstrafe fällig, die an den Unterlassungsgläubiger (hier: die Hartlieb-Augenoptik GbR) zu zahlen ist. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € festschreibt. Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe abzugeben.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung vorgegangen werden?

Eine Abmahnung sollte zunächst nicht ignoriert werden. Dadurch hätte der Abmahnende die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Unser Rat an Abmahnempfänger lautet daher: Völlig unabhängig davon, ob der beanstandete Verstoß zutreffend ist, oder nicht sollte eine Abmahnung nicht selber beantwortet werden. Nehmen Sie daher keinen Kontakt zum Abmahnanwalt auf und unterzeichnen Sie keine Dokumente, wie z.B. die vorformulierte Unterlassungserklärung. Durch die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts kann die Angelegenheit nach einer umfassenden Prüfung rechtssicher und kostengünstig beigelegt werden. Oftmals lassen sich geforderte Kosten zum Teil drastisch reduzieren.

Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsrechtsverletzung oder eines anderen Vorwurfes erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Wettbewerbsrecht höchst spezialisiert.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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