Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Haben Sie ebenso wie einer unserer aktuellen Mandanten eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? Wir erklären in diesem Ratgeberartikel, wie Sie auf eine solche Abmahnung am besten reagieren sollten.

Die Abmahnung beginnt mit einer kurzen Darstellung des abmahnenden Vereins. Sodann folgt der vermeintliche Wettbewerbsverstoß, den der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. abmahnt. Es handelt sich hierbei um die Verwendung der Formulierung

„CE geprüft“,

obwohl das von unserem Mandanten angebotene Produkt tatsächlich keine CE-Kennzeichnung, bzw. das CE-Prüfsiegel haben soll. Die Verwendung des Kennzeichens ohne tatsächliches Vorhandensein desselben stelle einen Wettbewerbsverstoß in Gestalt einer Irreführung nach §§ 3, 5 UWG dar. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sei als Wettbewerbsverband abmahnbefugt und fordert von unserem Mandanten nun:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 207,06 €

Sodann ist der Abmahnung abschließend eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, zu deren Abgabe unser Mandant aufgefordert wird.

Wie ist die Abmahnung rechtlich einzustufen?

Ob tatsächlich eine Wettbewerbsverletzung vorliegt, hängt entscheidend von dem exakten Sachverhalt ab. Wurde das Produkt tatsächlich CE-geprüft? War diese Prüfung dem Verein nur nicht bekannt? Liegt Handeln im geschäftlichen Verkehr vor? Dies sind Punkte, die nach Erhalt einer Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden sollten. Jedoch sollte unter keinen Umständen vorschnell bspw. durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung reagiert werden. Hierdurch würden Sie sich bereits zu Beginn Verteidigungsoptionen einschränken. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie daher unbedingt die Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, um weitere Kosten und Risiken zu verhindern.

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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