Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – Versicherter Versand

Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. In dem neuerlichen Schreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, mit „versichertem Versand“ geworben zu haben und damit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Warum diese Klausel unzulässig ist, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Werbung mit „Versand als Paket (versichert)“

Die Werbung mit „versicherter Versand“ oder ähnlichen Klauseln ist unzulässig, weil gewerbliche Händler gem. §§ 474 II, 475 I S. 1 BGB ohnehin das Transportrisiko tragen. Das heißt also, dass hier ein Händler mit etwas wirbt, was er ohnehin tun muss. Man könnte also auch das Beispiel nehmen, dass ein Händler damit wirbt, gekaufte Ware auch tatsächlich loszuschicken. Dies wäre genauso unzulässig, dass es sich hierbei ja natürlich auch um eine Selbstverständlichkeit handelt. Geht also Ware auf dem Postweg verloren, muss der Verkäufer von Gesetzes wegen neue Ware schicken. Daher ist das Hervorstellen von „versichertem Versand“ bei einem Kauf vom gewerblichen Händler unzulässig. Wettbewerbsverbände wie der Ido Verband werden auf solche Verstöße selber aufmerksam oder erhalten Hinweise und sprechen dann eine Abmahnung aus.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Auch, falls bei Ihnen die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten, muss davor gewarnt werden, die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen raten wir dazu, nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung Ihres Sachverhalts ggf. eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sind Sie Onlinehändler?

Wir erstellen auch Ihnen gerne unter dem Aspekt „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.