Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der Anwälte Dres.Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Wie bereits häufiger in der kürzeren Vergangenheit wurde unserer Kanzlei erneut ein Schreiben der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen, verfasst im Auftrag der BVB Merchandising GmbH, zur Prüfung und Beantwortung vorgelegt. Es handelt sich hierbei erneut um eine sogenannte Berechtigungsanfrage aufgrund eines im Raum stehenden Vorwurfs der Markenrechtsverletzung.

In dem Schreiben heißt es, dass die BVB Merchandising GmbH festgestellt habe, dass unser Mandant über die Plattform eBay Produkte zum Kauf angeboten haben soll, die er mit den Worten

- „BVB“,

- „BVB 09“ und

- „Borussia Dortmund

beworben haben soll. Da es sich jedoch bei diesen Wörtern um geschützte Markenzeichen der BVB Merchandising GmbH handele und die entsprechenden zum Kauf angebotenen Produkte nicht von der BVB Merchandising GmbH selber hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind, handele es sich vermutlich um eine Markenrechtsverletzung.

Gleichwohl spricht die BVB Merchandising GmbH, bzw. die von ihr beauftrage Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen keine Abmahnung aus, sondern versendet lediglich eine Berechtigungsanfrage (zweiseitiges Schreiben). In dieser wird bei unserem Mandanten nachgefragt, woraus er sich die Rechte herleite, die oben genannten Marken zu verwenden.

Der „Clou“ an der Sache:

Wird auf eine solche Berechtigungsanfrage richtig reagiert, kann die BVB Merchandising GmbH keine Anwaltskostenerstattung verlangen! Diese belaufen sich ansonsten gerne auf 800,00-1.000,00 €! Wenn jedoch nach Erhalt einer solchen Berechtigungsanfrage unverzüglich ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt wird, lassen sich diese Kosten vermeiden. Die richtige und schnelle Reaktion ist hier das „A&O“.

Sollten Sie daher ebenfalls eine solche Berechtigungsanfrage erhalten haben, sei dringend angeraten, unverzüglich eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei (am besten eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz) zu beauftragen, bzw. Ihr Schreiben zur Prüfung an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu übersenden. Die in unserer Kanzlei tätigen Anwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Gebiet des Markenrechts höchst spezialisiert.

Wir bieten eine kosten- und risikofreie Ersteinschätzung, bei der Sie direkt unverbindlich erfahren, welche Verteidigungsoptionen wir in Ihrem Fall sehen. Rufen Sie uns hierzu einfach an oder senden Sie eine E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.