Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Ido Verband wegen vermeintlicher Wettbewerbsrechtsverletzungen in Onlineshop

Der Ido Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) hat einen unserer Mandanten kürzlich wettbewerbsrechtlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Abmahnung geht es um den Onlineshop unserer Mandantschaft, in dem der Ido Verband diverse Wettbewerbsrechtsverletzungen sieht.

Der Ido Verband ist ein Zusammenschluss von Online-Unternehmern und verfolgt als eingetragener Verein unter anderem den satzungsgemäßen Zweck der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Hierzu spricht der Verband Abmahnungen gegen andere Online-Unternehmer aus, wenn diese nach Auffassung des Ido Verbandes gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verstoßen, also z.B. trotz Verpflichtung hierzu keine Widerrufsbelehrung vorhalten. In der neuerlichen Abmahnung werden folgende etwaige Verstöße gerügt:

- Verwenden einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

- Keine Information zum Muster-Widerrufsformular

Des Weiteren fordert der Ido Verband von unserer Mandantschaft einen Betrag in Höhe von 232,05 € als „abmahnbezogene Kostenpauschale“.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Auch, falls bei Ihnen die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten, muss davor gewarnt werden, die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen raten wir dazu, nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung Ihres Sachverhalts ggf. eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sind Sie Onlinehändler?

Wir erstellen auch Ihnen gerne unter dem Aspekt „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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