Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH

Wieder einmal wurde einer unserer Mandanten von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt. Es geht in dem Abmahnschreiben um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der eingetragenen Marke „BVB“.

Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Grund hierfür ist laut Abmahnung, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines Angebotes auf eBay Aufkleber zum Kauf angeboten haben soll und diese mit der Marke „BVB“ beworben haben soll, ohne dass es sich bei der Ware um offizielle Produkte der BVB Merchandising GmbH handele. Weiterhin wird die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung verlangt. Es wird ein Betrag in Höhe von 1.242,84 € gefordert. Außerdem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der u.a. den erzielten Gewinn erfasst.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn unerlaubter Weise eingetragene Marken zur Bewerbung eines Produktes verwendet werden, ohne dass es sich bei der entsprechenden Ware um Originalware handelt, die durch den Markeninhaber in den Verkehr gebracht wurde.

Unterlassungserklärung:

In einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner (also der Abgemahnte), eine bestimmte Handlung bei Meidung einer Vertragsstrafe nicht mehr vorzunehmen. Wird die entsprechende Handlung trotzdem erneut vorgenommen, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.

Auskunft:

Das Auskunftsersuchen dient – so unsere Erfahrungen – regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines später geltend gemachten Schadensersatzes. Die Gegenseite wird abhängig von den angebotenen Waren und dem daraus erzielten Gewinn den Schadensersatzbetrag berechnen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zunächst muss Ihr konkreter Sachverhalt geprüft werden, um festzustellen, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist. Sodann muss weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig und richtig, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen. Wir konnten in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in der Vergangenheit bereits in unzähligen Mandaten gegen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH erfolgreich verteidigen und für unsere Mandanten eine möglichst kostengünstige Beilegung erreichen. Daher raten wir Ihnen dazu, sich unverbindlich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an! Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden – Kostentransparenz von Anfang an ist dabei einer unserer Grundprinzipien.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben sollten, raten wir davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch auf keinen Fall ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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