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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Prinz & Partner Rechtsanwälte für Herrn Ibrahim Dabes wegen Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz und fehlendem Impressum

Uns wurde eine neuerliche Abmahnung der Prinz & Partner Rechtsanwälte, ausgesprochen im Auftrag des Herrn Ibrahim Dabes, handelnd unter Dabes Egyptian Imports, vorgelegt. Die Vorwürfe der Abmahnung sind wettbewerbsrechtlicher Natur.

Unserem Mandanten wird konkret vorgeworfen, innerhalb von Social-Media-Auftritten gegen § 19 Abs. 3, 2 Tabakerzeugnisgesetz verstoßen zu haben, in dem dieser Werbung für Tabakerzeugnisse, wie z.B. Tabakdosen gemacht habe. § 19 Abs. 3, 2 TabakerzG lautet wie folgt:

„Es ist verboten, für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter (in Diensten der Informationsgesellschaft) zu werben (…).“

Die entsprechenden Social-Media-Portale, innerhalb derer unser Mandant für Tabakprodukte geworben haben soll, seien als Dienste der Informationsgesellschaft zu qualifizieren. Daher sei die Werbung gesetzes- und damit auch gem. § 3a UWG wettbewerbswidrig. Geltend gemacht werden insoweit Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche. Die Kosten, die die Prinz & Partner Rechtsanwälte für den Ausspruch der Abmahnung ersetzt verlangen, belaufen sich auf 1.044,40 € zzgl. MwSt.

Wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt!

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind das Kerngebiet unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um Ihnen ebenfalls bei Erhalt einer Abmahnung weiterzuhelfen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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