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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Ticketverkauf 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Aufgrund des Anbietens von Fußballtickets zu Spielen des 1. FC Köln über eBay hat einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Kostenerstattung für Anwaltskosten in Höhe von pauschal 500,00 € aufgefordert.

ATGB sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die beim ursprünglichen Kauf von Fußballtickets beim Veranstalter akzeptiert werden müssen. Gegen einzelne Bestandteile der ATGB hat unser Mandant laut der Abmahnung angeblich verstoßen. Diese sind:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Die Tickets sind mit einem Preisaufschlag verkauft/angeboten worden

- Die Tickets wurden öffentlich bei eBay angeboten worden

Innerhalb der ATGB des 1. FC Köln sei jedoch in Ziffer 6 a) geregelt, dass der Weiterverkauf von Tickets nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet sei, die vorliegend jedoch gerade nicht erfüllt worden seien. Wegen der vermeintlichen Verstöße gegen Ziffer 6a) der ATGB werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch, zu erfüllen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Abmahnung + Schadensersatz in Höhe von pauschal 500,00 €

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie unsere Kanzlei kontaktieren. Hierfür stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon oder Fax zur Verfügung. Sofern die Fristen es zulassen, natürlich auf klassisch per Post. Zudem bieten wir einen besonderen Service an: den kostenlosen Rückrufservice in Zusammenarbeit mit Anwalt.de. Über unser Anwalt.de-Profil können Sie im entsprechenden Formular Ihre Rufnummer eingeben und erhalten wenige Augenblicke später einen kostenlosen Rückruf unserer Kanzlei. Wir werden Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen und welche Chancen und Risiken bestehen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir weisen darauf hin, dass wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet vertreten!

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Insbesondere haben wir bereits gegen zahlreiche Ticket-Abmahnungen diverserer Bundesligavereine erfolgreich verteidigt.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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