Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverbands wegen fehlender Angaben in Onlineangebot

Weil Pflichtangaben innerhalb eines Dawanda-Angebotes bei einer unserer Mandanten nicht vorhanden gewesen sein sollen, wurde dieser vom Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 € verlangt.

In der Abmahnung heißt es, dass dem Ido Interessenverband aufgefallen sei, dass unsere Mandantschaft auf Dawanda diverse Produkte verkaufe und hierbei nicht alle erforderlichen Pflichtangaben vorhalte. Gerügt wird das Fehlen folgender Angaben:

- Widerrufsbelehrung ohne Angabe einer Telefonnummer

- Verwenden von unzulässigen, bzw. widersprüchlichen Klauseln in AGB

- Vorhalten einer Rechtswahlklausel hinsichtlich der Geltung deutschen Rechts

- Nichtvorhandensein einer Datenschutzerklärung

- Keine Belehrung zur Vertragstextspeicherung

Die oben genannten Punkte seien Marktverhaltensregelungen und ein Verstoß hiergegen somit auch zugleich ein Wettbewerbsverstoß im Sinne der §§ 3, 3a, 5, 5a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Diesen Wettbewerbsverstoß mahnt der Ido Verband vorliegend ab und fordert unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Besonderheit Dawanda:

Dawanda gab kürzlich bekannt, zu Ende August zu schließen. Es könnte sich daher die Frage stellen, ob eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung, die nach Abmahnung von vermeintlichen Verstößen auf Dawanda abgegeben wurde, weiterhin wirksam ist. Man könnte hier meinen, dass das Ende von Dawanda auch das Ende der Geltung der Unterlassungserklärung darstellt. Dem ist jedoch nicht so. Eine Unterlassungserklärung gilt unabhängig von der Plattform und für eine unbegrenzte Zeit lang („lebenslang“). Wurde daher ein Verstoß auf Dawanda abgemahnt und eine Unterlassungserklärung abgegeben, so gilt das Unterlassungsversprechen auch auf anderen Plattformen weiter, wie z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Amazon oder auch etsy.

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Uns ist aus zahlreichen Verfahren bekannt, dass der Ido Verband geltend gemachte Ansprüche konsequent gerichtlich weiterverfolgt, sollte eine Abmahnung ignoriert werden. Dies ist also die denkbar schlechteste Alternative. Bei einer Abmahnung sollten Sie also unsere Kanzlei per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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