Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung SV Werder Bremen-Fußballtickets / Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Wegen des vermeintlich unzulässigen Weiterverkaufs von Fußball-Tickets für Spiele des SV Werder Bremen auf Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo wurde einem unserer Mandanten kürzlich eine Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vorgelegt, ausgesprochen im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über die Plattform eBay Kleinanzeigen zwei Dauerkarten für Spiele von Werder Bremen zum Kauf angeboten zu haben und damit gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen von Werder Bremen) verstoßen zu haben. Diese ATGB (in rechtlicher Sicht AGB) habe unser Mandant jedoch zuvor beim originären Kauf der Tickets bei Werder Bremen direkt akzeptiert. Gegen folgende Bestandteile der ATGB soll unser Mandant durch das Anbieten der Dauerkarten auf eBay Kleinanzeigen verstoßen haben:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch

- Zahlung Kostenpauschale von 500,00 € für Schadensersatz und Anwaltskosten

Der Unterlassungsanspruch wird durch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Dies ist eine Erklärung, in der sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung (hier: Weiterverkauf von Tickets über nicht von Werder Bremen autorisierte Plattformen) in Zukunft zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung würde sodann die Zahlung einer Vertragsstrafe fällig werden.

Dürfen Fußballtickets nicht weiterverkauft werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Fußballtickets weiterverkauft werden. Diese Voraussetzungen sind in den ATGB der jeweiligen Vereine geregelt. Ein Weiterverkauf, der unter Verstoß gegen die Bedingungen erfolgt ist, kann – wie der vorliegende Fall zeigt – von den Bundesligavereinen sodann mithilfe von Kanzleien abgemahnt werden. Hinsichtlich des Weiterverkaufs gibt es z.B. folgende Bedingungen:

- Verbot des Weiterverkaufs zu einem höheren Preis als dem Originalpreis (Ziff. 9.2 b) ATGB)

- Verbot der Weitergabe an Personen mit Stadionverbot (Ziff. 9.2 c) ATGB)

- Verbot der Weitergabe von Tickets ohne Hinweis auf die Geltung der ATGB (Ziff. 9.2 e) ATGB)

Werden diese und die weiteren Bedingungen in den ATGB (beim SV Werder Bremen insbesondere Ziffer 9.2 ATGB) eingehalten, so ist der Weiterverkauf von Fußballtickets grundsätzlich erlaubt. Ein Verstoß gegen nur eine einzige Bedingung kann jedoch eine Abmahnung zur Folge haben.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie reagieren:

Sofern Sie - ebenso wie unser aktueller Mandant - eine Abmahnung des SV Werder Bremen oder auch eines anderen Fußballbundesligisten erhalten haben, so raten wir Ihnen zu folgendem:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Zahlen Sie keine in der Abmahnung geforderten Beträge

- Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung

- Beachten Sie unbedingt in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt einer Abmahnung via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihre Abmahnung individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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