Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung DigiRights Administration GmbH – Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Weil unser Mandant die Tonwerke „J Balvin & Willy William – Mi Gente“ und „Fedde Le Grand and Ida Corr – Let Me Think About It“ über Filesharing-Portale im Internet öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wurde er kürzlich von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG steht nur dem Urheber eines Werkes zu. Da unser Mandant nicht Urheber der oben genannten Werke sei, diese aber dennoch öffentlich zugänglich gemacht habe und hierfür keine Einwilligung des tatsächlichen Urhebers (DigiRights Administration GmbH) vorgelegen habe, liege eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung ist dabei technisch bedingt. In Filesharing-Netzwerken geht es den Nutzern vornehmlich um das Herunterladen einer bestimmten Datei. Aufgrund der technischen Eigenart von Filesharing-Programmen werden die entsprechenden Dateien jedoch beim Download direkt wieder hochgeladen, also öffentlich zugänglich gemacht. Dies ist, wenn man nicht selbst der Urheber der Datei ist, nicht erlaubt.

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Kostenerstattungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Anspruch darauf, dass unser Mandant die gerügte Verletzungshandlung in Zukunft nicht erneut vornimmt. Er wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Mit dem Kostenerstattungsanspruch werden folgende Kosten geltend gemacht: Anwaltskosten, Recherche- und Auskunftskosten, Auslagen, Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung. Der Kostenerstattungsanspruch wird gegen Zahlung eines angebotenen Geldbetrages in Höhe von 800,00 € abgegolten.

Unser Rat:

Abgemahnten raten wir, zunächst Ruhe zu bewahren. Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte nicht unterzeichnet werden, da sie ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Der geforderte Betrag sollte nicht gezahlt werden, da er uns als zu hoch erscheint und hier u.U. eine Reduzierung erreicht werden kann, sofern die behauptete Urheberrechtsverletzung denn tatsächlich überhaupt auch vorliegt.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Lassen Sie sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erfolgreich verteidigt.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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