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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

SKW Schwarz Rechtsanwälte: Abmahnung im Auftrag der Gräfer und Unzer Verlag GmbH

Wegen des Vorwurfs der Werktitelschutzverletzung gem. §§ 15 Abs. 2, 5 Abs. 1, 3 MarkenG wurde einer unserer Mandanten kürzlich von den SKW Schwarz Rechtsanwälten im Auftrag der Gräfer und Unzer Verlag GmbH abgemahnt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch das Anbieten eines Koch- und Backbuches auf Amazon die Werktitelrechte der Gräfer und Unzer Verlag GmbH zu verletzen. Diese ist Vertreiberin des Buchs „1 Teig – 50 Kuchen“. Unser Mandant soll, so der Vorwurf, nun ein ähnlich klingendes Buch zu einem thematisch ähnlichen Gebiet zum Kauf angeboten haben und hierdurch die Rechte der Gräfer und Unzer Verlag GmbH verletzt haben. Aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Auskunftsanspruch, u.a. über Zahl der verkauften Produkte

- Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.500,00 €

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, von deren vorschnellen Unterzeichnung wir jedoch abraten. Wir halten diese Unterlassungserklärung für zu weitreichend gefasst und unangemessen benachteiligend. Nach Überprüfung einer Abmahnung kann es ggf. ratsam sein, eine modifizierte, also abgewandelte, Unterlassungserklärung abzugeben. Dies gilt jedoch nur, sofern die gerügten Verstöße auch tatsächlich vorliegen.

Ob eine Abmahnung berechtigt ist und die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffend sind, kann nur nach Überprüfung eines jeden Einzelfalls gesagt werden. Grundsätzlich raten wir jedoch dazu, nach Erhalt einer Abmahnung diese zunächst durch einen auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, bevor in irgendeiner Weise reagiert wird. Andernfalls könnten Einwendungen vorschnell abgeschnitten werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

- Keine eigenständige Reaktion auf die Abmahnung

- Kein Kontakt zum abmahnenden Anwalt – weder telefonisch, noch schriftlich

- Keine Unterzeichnung irgendwelcher Dokumente

- Keine Bezahlung von etwaigen Beträgen

- Umgehend Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren

Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Sie verfügen über jahrelange Praxiserfahrung und können auf eine hohe vierstellige Anzahl an erfolgreich bearbeiteten Mandaten im Bereich des Markenrechtes, sowie des Urheber- und Wettbewerbsrechtes zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Wir bieten Abgemahnten gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Hierbei erfahren Sie vollkommen gebührenfrei von uns eine erste Einschätzung Ihrer persönlichen Abmahnung. Gerne nennen wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie verteidigen. Um unsere Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zu oder rufen Sie uns direkt per Telefon an.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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