Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticket-Weiterverkauf von Schalke-Tickets: Abmahnung des Vereins

Wir berichten regelmäßig in unserem Abmahnblog über Ticket-Abmahnungen diverser Fußballvereine. Auch Schalke 04 mahnt den privaten Weiterverkauf von Fußballtickets ab, bedient sich hierbei jedoch nicht der Hilfe einer Anwaltskanzlei, sondern spricht die Abmahnungen selbst aus.

Unserem Mandanten wird in einem kürzlich erhaltenen Schreiben vorgeworfen, Tickets zu einem Spiel des Vereins Schalke 04 zu einem höheren als dem Standardpreis angeboten oder verkauft zu haben. Dies sei gemäß Kapitel C.2, Ziffer 2.2 der AGB des FC Schalke 04 unzulässig. Da beim ursprünglichen Kauf der Fußballtickets die AGB auch akzeptiert wurden, seien sie wirksam in den Vertrag miteinbezogen worden. Der Verein sei daher dazu berechtigt, gemäß Kapitel C.2, Ziffer 2.4 d) der AGB eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500,00 € zu verlangen. Aufgrund der vermeintlichen Verstöße unseres Mandanten gegen die AGB wird vorliegend eine Vertragsstrafe von 300,00 € verlangt. Zudem wird unser Mandant, auch zum Zwecke der Aufhebung einer bereits verhängten Ticketsperre, dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, mit der sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten jedoch davon ab, vorformulierte Unterlassungserklärungen ungeprüft und vorschnell zu unterzeichnen, da diese oftmals ein Schuldeingeständnis darstellen.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie reagieren:

Sofern Sie - ebenso wie unser aktueller Mandant - eine Abmahnung eines Fußballvereins erhalten haben, so raten wir Ihnen zu folgendem:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Zahlen Sie keine in der Abmahnung geforderten Beträge

- Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung

- Beachten Sie unbedingt in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt einer Abmahnung via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihre Abmahnung individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück und vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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