Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper im Auftrag des FC Bayern München

​Einen unserer Mandanten erreichte kürzlich ein Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Lentze Stopper, welches diese im Auftrag des FC Bayern München ausgesprochen haben. unsere Mandanten wird in der Abmahnung ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC Bayern vorgeworfen.

In der Abmahnung heißt es, dass der FC Bayern ebenso wie andere Bundesligisten auch, ein nachhaltiges Interesse daran habe, den Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden. Das heißt, dass der FC Bayern verhindern möchte, das erworbene Fußballtickets beispielsweise auf ebay an dritte Person weiterverkauft werden. Erfolgt ein Weiterverkauf von Tickets, kann der Bundesligist nicht kontrollieren, welche Person das Stadion betreten. Ticketsperren oder Stadionverbote können so umgangen werden. Daher habe der FC Bayern in seinen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen in Punkt 8.2 geregelt, unter welchen Bedingungen Tickets weitergegeben werden dürfen. Dies umfasst ausdrücklich nicht den Weiterverkauf auf Online-Plattformen wie z.B. ebay, viagogo oder andere.

Genau dies soll unser Mandant jedoch getan haben, so lautet jedenfalls der Vorwurf der Abmahnung. Konkret soll er zwei Tickets zu Spielen des FC Bayern München über eBay zum Kauf angeboten haben. Hierbei habe er gegen folgende Bestandteile der ATGB verstoßen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden

Aufgrund der vermeintlichen Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert die Anwaltskanzlei Lentze Stopper unseren Mandanten zur Erfüllung der folgenden Ansprüche auf:
Zunächst wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Abmahnung ist ein bereits vorformuliertes Muster beigefügt, mit deren Verwendung der FC Bayern ausdrücklich einverstanden ist. Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der sich der Unterzeichnenden dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlungen der Zukunft nicht erneut zu wiederholen. Wird die Handlung dennoch erneut vorgenommen, ist der Unterzeichnenden dazu verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Des Weiteren machen die Anwälte einen Kostenerstattungsanspruch gemäß §§ 683, 677, 670 BGB geltend. Die Kosten beziehen sich auf die Einschaltung der Anwaltskanzlei Lentze Stopper durch den FC Bayern München. In der Abmahnung heißt es das für die Abmahnung Kosten in Höhe von "bis zu" 1531,90 Euro entstanden sind. Gegen Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 250,00 € könne die Sache jedoch erledigt werden.


Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Abmahnung der vorliegenden Art sind gängig und uns in unserer Kanzlei bestens bekannt. Fußball-Bundesligisten aus dem ganzen Bundesgebiet sprechen derartige Abmahnungen häufig aus. In einer sehr hohen Anzahl von Fällen konnten wir in der Vergangenheit für unsere Mandanten eine rasche, rechtssichere und kostengünstige Lösung erreichen. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Anwalt zunächst die gesamte Angelegenheit prüft. Wurden die Tickets tatsächlich angeboten? Wurden die Tickets überhaupt direkt beim FC Bayern erworben? Je nach Sachlage sollte ich hier unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sodann wäre die Gefahr, dass die Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren übergeht, bereits gebannt. Außerdem sollte eine weitere Reduzierung des geltend gemachten Betrages in Höhe von 250,00 € angestrebt werden. In der Vergangenheit konnte hier einr zum Teil drastische Reduzierung durch unsere Kanzlei erreicht werden.



Welche Schritte sollten daher nun unternommen werden, wenn Sie eine Abmahnung erreicht?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Reagieren sie nicht selbst, sofern Ihnen hier Fehler unterlaufen, kann das nachteilige Folgen für Sie haben. Wir raten zudem davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Häufig sind vorformulierten Unterlassungserklärungen nachteilig formuliert und binden Sie eine sehr lange Zeit. Stattdessen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu, unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und rufen sie kostenfrei zurück. Gerne nennen wir Ihnen auch einen Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat übernehmen. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnung, auch von anderen Bundesligisten, finden Sie in unserem Abmahnblog unter www.Abmahnblog-Heidicker.de. ​

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