Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch Rechtsanwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Erneut legte einer unserer Mandanten uns eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen vor, welche diese im Auftrag der BVB Merchandising GmbH versendet hat. Bei der BVB Merchandising GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, mithin dem bekannten Fußballverein Borussia Dortmund.

In der Berechtigungsanfrage fragt die Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen bei unserem Mandanten nach, aus welchen Gründen dieser über eBay ein Gemälde zum Kauf angeboten hat. Das Gemälde soll dabei mit den Worten “Borussia Dortmund” in der Artikelüberschrift beworben worden sein. “Borussia Dortmund” ist eine eingetragene Marke der BVB Merchandising GmbH.

Vorsicht! Es handelt sich nicht​​​​ um ein harmloses, rein informelles Schreiben!

Man könnte davon ausgehen, dass das Schreiben der Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen lediglich ein informelles, harmloses schreiben sein könnte. Schließlich werden in dem Schreiben keinerlei Ansprüche geltend gemacht, bzw eine etwaige Markenrechtsverletzung gerügt. Es handelt sich, wie auch schon die Überschrift des Schreibens deutlich macht, um eine Berechtigungsanfrage und keine Abmahnung. Jedoch ist Vorsicht geboten. Wird auf das Schreiben nicht oder falsch reagiert, könnte eine markenrechtliche Abmahnung einschließlich Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten und/oder Schadensersatz die Konsequenz sein. Eine Berechtigungsanfrage wird regelmäßig in den Fällen versendet, in denen sich der Markenrechtsinhaber nicht sicher ist, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Würde direkt eine Abmahnung ausgesprochen und stellte sich nachher heraus, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, könnten eigene Anwaltskosten bei dem Abmahner eingefordert werden.

Die richtige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage ist deshalb so wichtig, weil bei entsprechender Reaktion der Markenrechtsinhaber keinerlei Rechtsanwaltskosten einfordern kann. Bekanntlich sind Rechtsanwaltskosten der Großteil derjenigen Kosten, die nach dem Ausspruch einer Abmahnung gefordert werden. Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Der Fachanwalt prüft dann Ihren Fall, ob durch das von Ihnen angebotene Produkt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre daher ohne Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de - Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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