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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwälte CBH: Abmahnung für die Louis Vuitton SAS wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

Wir bearbeiten in unserer Kanzlei derzeit eine Abmahnung der Rechtsanwälte CBH aus Hamburg, welche eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Luxusmarke “Louis Vuitton” der Louis Vuitton SAS rügen.

Louis Vuitton ist bekanntlich Hersteller von Lederwaren aller Art, beispielsweise Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Schmuck, Uhren, Taschen und Accessoires. Markenrechtlich ist unter anderem das Logo “LV” als Unionsmarke (000015628) für die Warenklasse 18 (Feinlederwaren) geschützt. Der Vorwurf der Abmahnung lautet nun, dass einer unserer Mandanten in dem von ihm selbst betriebenen Ladengeschäft Freizeitanzüge zum Kauf angeboten haben soll, welche mit einer ähnlichen Kennzeichnung wie dem “LV”-Logo versehen gewesen sein sollen. Im Rahmen eines Testkauf, den Louis Vuitton im Ladengeschäft unseres Mandanten durchgeführt haben will, sei die angebliche Markenrechtsverletzung aufgefallen. Es handele sich bei den angebotenen Freizeitanzügen mithin um Produktfälschungen. In rechtlicher Hinsicht stelle sich das Anbieten der Waren als Markenrechtsverletzung i.S.d. Art. 9 Abs. 1 lit. c) GMV (unlautere Rufausbeutung) dar.

Ansprüche

Die Rechtsanwälte CBH machen infolge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Herausgabeansprüche, sowie Kostenerstattungsansprüche geltend. Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Wird eine derartige Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner dazu, ist zukünftig zu unterlassen, derartige Produkte erneut anzubieten. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig, die sodann an Louis Vuitton gezahlt werden müsste. Der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch beträgt insgesamt 2.917,00 € und schlüsselt sich auf Rechtsanwaltsgebühren, Testkaufkosten sowie Auskunftskosten.

Abmahnung erhalten?

Empfänger von Abmahnungen reagieren meist zunächst erschreckt. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Es gibt Spezialisten, die Ihnen im Falle einer Abmahnung kompetent und rechtssicher weiterhelfen können. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung häufig direkt beigefügt ist, ungeprüft zu unterzeichnen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de - Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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