Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH / Dres. Lohner Fischer Igwecks - richtig reagieren!

Erneut vertreten wir einen Mandanten, der von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen ein Schreiben im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben. Das Schreiben ist mit "Berechtigungsanfrage" überschrieben und bezieht sich auf das eBay-Angebot von Armbanduhren durch unseren Mandanten.

In dem Schreiben heißt es, dass es sich bei der BVB Merchandising GmbH um ein Tochterunternehmen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA aus Dortmund handele und dass dieses Inhaber der geschützten Marken "BVB" und "Borussia Dortmund" sei. Auf unseren Mandanten aufmerksam geworden - was zugleich Anlass des Schreibens ist - sei man dadurch, dass unser Mandant über eBay Armbanduhren angeboten haben soll. Diese Uhren soll unser Mandant im Angebot mit den Worten "BVB" und "Borussia Dortmund" beschrieben haben, ohne dass es sich möglicherweise um echte, lizenzierte Merchandisingprodukte des BVB handele. Wichtig ist, dass hier nur möglicherweise eine Markenrechtsverletzung vorliege. Wäre sich die BVB Merchandising GmbH sicher, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegen würde, dann würde regelmäßig unmittelbar eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden. Über derartige Abmahnungen hat unsere Kanzlei schon mehrfach in unserem Anwalt.de-Profil oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de berichtet. Nunmehr wurde aber lediglich eine Berechtigungsanfrage versendet. Mit dieser Anfrage wollen die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen in Erfahrung bringen, ob tatsächlich hier nicht originale Produkte angeboten wurden. Unser Mandant wird folglich dazu aufgefordert, binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marken herleite.

Kann dieses Schreiben einfach ignoriert werden? Es ist ja schließlich keine Abmahnung!

Kurze, eindeutige Antwort: Nein! Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie auf eine Berechtigungsanfrage zügig und korrekt reagieren. Im schlimmsten Fall könnte eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen werden. Die richtige Reaktion ist nun das "A & O". Wenn auf eine Berechtigungsanfrage richtig reagiert wird, ist der Ausspruch einer Abmahnung anschließend ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass keine Anwaltskosten geltend gemacht werden können! Der Sachverhalt sollte zunächst durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Steht sodann tatsächlich der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum, sollte eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese wird ein Rechtsanwalt für Sie formulieren. Hierdurch wird der Unterlassungsanspruch, der eine Abmahnung erst ermöglichen würde, bereits erfüllt.

Wie reagieren?

Kontaktieren Sie am besten umgehend, zumindest aber rechtzeitig vor Fristablauf einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH erfolgreich verteidigt. Auch Berechtigungsanfragen haben wir bereits häufig beantwortet und den Ausspruch einer Abmahnung hierdurch verhindert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Wir bieten neben einer kostenlosen Ersteinschätzung auch im Falle einer Beauftragung einen transparenten Pauschalpreis. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.