Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH durch Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Eine Berechtigungsanfrage wegen des Verdachts einer Markenrechtsverletzung erhielt einer unserer Mandanten kürzlich von der Münchener Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen. Diese verschickten sie im Auftrag der BVB Merchandising GmbH. In der Berechtigungsanfrage geht es um den Verdacht einer Markenrechtsverletzung.

Die Bezeichnung "BVB" ist eine geschützte Wortmarke der BVB Merchandising GmbH. Sie ist unter der Registernummer 39758566 beim Deutschen Marken- und Patentamt unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragen. Geschütze Marken dürfen grundsätzlich nur vom Markeninhaber genutzt und verwendet werden. Da die BVB Merchandising GmbH nun festgestellt haben will, dass unser Mandant innerhalb eines eBay-Angebotes Bekleidungsartikel zum Kauf anbietet und diese mit dem Wort "BVB" bewirbt, wurde die Berechtigungsanfrage versendet. Sie zielt darauf ab, zu erfahren, aus welchem Grund sich unser Mandant dazu berechtigt sieht, die Marke zur Bewerbung zu verwenden. Offensichtlich besteht bei der BVB Merchandising GmbH der Verdacht, dass es sich bei der angebotenen Bekleidung nicht um originale Lizenzartikel (Merchandise-Artikel) des Fußballvereins BVB handelt.

Der Unterscheid zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung besteht darin, dass in der Abmahnung bestimmte Ansprüche geltend gemacht werden. Klassischerweise wird der Abgemahnte in einer Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und das gerügte Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Eine Bertechtigungsanfrage beinhaltet keine solche Forderungen. Sie stellt lediglich eine Vermutung für ein möglicherweise rechtswidriges Handeln des Adressaten auf. So finden sich am Ende eines solchen Schreibens regelmäßig Formulierungen wie die folgende:

„Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum [Datum] mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das beanstandete Verhalten an den Tag zu legen“

Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage ist es dringend angezeigt, das vorgeworfene Verhalten auf dessen Rechtsmäßigkeit zu überprüfen. Kommt man hierbei zu dem Ergebnis, dass der Absender der Berechtigungsanfrage mit dem Verdacht der Markenrechtsverletzung richtig liegt, ist es unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten von entscheidender Bedeutung, richtig zu reagieren. Dabei muss man sich nochmals vergegenwärtigen, dass die Berechtigungsanfrage der Vorbereitung einer formellen Abmahnung dient, welche bekanntlich nicht unerhebliche Kostenfolgen auslöst. Würde auf eine Berechtigungsanfrage nicht oder "falsch" reagiert, könnte eine Abmahnung ausgesprochen werden und die Erstattung von Anwaltskosten sowie von Lizenzschadensersatz könnte die Folge sein. Bei "richtiger" Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage können vom Gegner keine Kostenforderungen für Anwaltskostenerstattung geltend gemacht werden.

Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Der Fachanwalt prüft dann Ihren Fall, ob durch das von Ihnen angebotene Produkt eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre daher ohne Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Gerne können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage auch per E-Mail zusenden. Wir prüfen Ihren Fall und rufen Sie zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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