Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

VfB Stuttgart Abmahnung durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Die Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky hat kürzlich ein Abmahnung im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG ausgesprochen. Es geht um den Vorwurf des unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.

Weil unser Mandant Tickets zu Fußballspielen des VfB Stuttgart in rechtswidriger Weise über das Internet weiterverkauft haben soll, wurde unser Mandant kürzlich abgemahnt. Von ihm wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 250,00 € verlangt. Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer auf der Seite des Vereins die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zum Zustandekommen des Vertrages und zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach Ziffer 7.2 der ATGB des VfB Stuttgart ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Nach Ziffer 7.3 ist es insbesondere untersagt, das Ticket öffentliche bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten. Genau dies soll unser Mandant nun aber angeblich getan haben. Daher fordert der VfB Stuttgart zur Unterlassung auf. Weiterhin soll unser Mandant innerhalb des angeblichen Online-Angebots die ATGB nicht erneut abgebildet haben, wozu er auch verpflichtet gewesen sei.

Vorsicht: Unterlassungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das eine sehr lange Zeit gilt. Eine solche Erklärung sollte daher nicht selbständig, sondern nur nach vorheriger Überprüfung der gesamten Angelegenheit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abgegeben werden. Außerdem kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung schnell ein Schuldeingeständnis darstellen und die weitere Verteidigung gegen die Abmahnung deutlich erschweren.

Rechtliche Einschätzung der Abmahnung:

Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des VfB überhaupt in den ursprünglichen Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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