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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG

Wegen des Vorwurfs diverser Wettbewerbsverletzungen wurde einer unserer Mandanten nun von der Anwaltskanzlei Schütz RA im Auftrag der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG abgemahnt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in einem Wettbewerbsverhältnis zur SAP Arena Betriebsgesellschaft zu stehen. Beide würden Tickets für Veranstaltungen verkaufen. Unser Mandant benutze dafür seinen eBay-Account, bei dem er als privater Verkäufer angemeldet sei. Tatsächlich liege bei unserem Mandanten jedoch nach Art und Umfang der Tätigkeit ein gewerbliches Handeln vor. Aufgrund tatsächlicher gewerblicher Verkäufertätigkeit habe unser Mandant zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, die ein privater Verkäufer nicht erfüllen muss.

Die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln ist für den juristischen Laien nur sehr schwierig vorzunehmen, da sie anhand zahlreicher Kriterien erfolgt. Unter anderem müssen Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote, Gleichartigkeit der Produkte, Neu- oder Gebrauchtware berücksichtigt werden. Sofern Sie Onlinehändler sind – ganz gleich auf welchem Gebiet – sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch vorbeugend überprüft werden, ob Sie tatsächlich nur als privater Händler tätig sind, oder ggf. die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Händlers erfüllen müssen.

Informationspflichten (auszugsweise):

Gewerblicher Händler:

- Gewährleistung 2 Jahre (Neuware)

- Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

- Beweislastumkehr bei Gewährleistung

- Widerrufsrecht vorgeschrieben

- Umsatzsteuerausweis (außer Kleinunternehmer)

- nahezu kein Haftungsausschluss möglich

- Pflichtangaben, wie z.B. Aufsichtsbehörde

- Ggf. Pflichtmitgliedschaft in Handelskammer

- Ggf. Pflichtversicherungen

Privater Händler:

- kein Widerrufsrecht nötig

- Haftungsausschluss möglich

Gerügt werden in der Abmahnung:

  • irreführendes Auftreten als privater Verkäufer bei tatsächlich gewerblicher Verkaufstätigkeit

  • ein fehlendes Impressum

  • die Verwendung einer rechtswidrigen Klausel zu Rückgabemöglichkeiten

  • das Nichtvorhandensein eines Links zur OS-Streitschlichtungsplattform

Wegen der vermeintlichen Wettbewerbsverletzungen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Kostenerstattung für die Anwaltskosten i.H.v. 1.044,40 Euro aufgefordert.

Abmahnung erhalten? Reaktionstipps:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen

- Reagieren Sie nicht selbständig

- Beachten Sie gesetzte Fristen

- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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