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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klage BVB Merchandising GmbH - Streitwert: 200000, 00 €

Die Fachanwaltskanzlei Jan B. Heidicker vertritt zurzeit einen Mandanten in einer gerichtlichen markenrechtlichen Angelegenheit. Vor dem Landgericht Bochum hat kürzlich die BVB Merchandising GmbH, vertreten durch ihre Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, Klage gegen unseren Mandanten wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen erhoben. Der von der Klägerin vorgeschlagene Streitwert beläuft sich auf 200.000,00 €.

Wir haben in unserem Abmahnblog und auf unserer Homepage in der Vergangenheit bereits häufig über markenrechtliche Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH wegen angeblicher Verletzungen der Markenrechte an den geschützten Marken "BVB", "BVB 09", "Borussia Dortmund" und ähnlicher berichtet. Nun wurde einem unserer Mandanten, den wir zuvor noch nicht außergerichtlich vertreten hatten, eine Klageschrift zugestellt. In dieser werden ihm massive Markenrechtsverletzungen an den genannten Marken vorgeworfen. Unser Mandant soll, so der Vorwurf der Klage, über eine von ihm selbst betriebene Homepage Textilien verschiedener Art und Weise (z.B. Pullover) zum Kauf angeboten haben und diese mit den geschützten Marken "BVB", "BVB 09", "Borussia Dortmund", "Borussia", "Borusse" und "Borussin" beworben haben. Teilweise sollen sich die Marken auf den Textilien selber, teilweise in den Online-Angeboten befunden haben. Da hierfür keine Einwilligung der BVB Merchandising GmbH vorgelegen habe, sei dies eine Markenrechtsverletzung und zu unterlassen.

Vorherige außergerichtliche Abmahnung

Bevor die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen die vorliegende markenrechtliche Klage eingereicht hätten, wollen Sie unseren Mandanten außergerichtlich abgemahnt haben. Zum damaligen Zeitpunkt hat die Kanzlei Heidicker den Abgemahnten noch nicht vertreten. Auf die angeblich erste Abmahnung soll unser Mandant selbständig reagiert haben. In den darauffolgenden Vergleichsverhandlungen hinsichtlich geltend gemachter Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz soll sich unser Mandant jedoch nicht mehr geäußert haben. Nach mehreren Versuchen, unseren Mandanten außergerichtlich zu kontaktieren, ruhte die Angelegenheit erst einige Zeit. Nun, nachdem die BVB Merchandising GmbH weitere Verstöße unseres Mandanten angeblich bemerkt haben will, wurde in der Sache Klage eingereicht. Der von der Klägerseite vorgeschlagen Streitwert beläuft sich auf 200.000,00 €. Entsprechend hoch ist das Prozesskostenrisiko in dieser Angelegenheit. Eingeklagt wurde neben dem Unterlassungsanspruch auch ein Schadensersatzanspruch, ein Anwaltskostenerstattungsanspruch, ein Herausgabeanspruch und ein Auskunftsanspruch.

Der vorliegende Fall zeigt zweierlei:

Zum einen zeigt er, dass markenrechtliche Abmahnungen nicht ignoriert werden sollten, sondern die Beantwortung durch Fachanwälte erfolgen sollte. So ist sichergestellt, dass Abmahnungen rechtssicher und außergerichtlich beantwortet und die Angelegenheit damit beigelegt werden kann. Unsere These - auch z.B. in Filesharing-Abmahnungen -, dass niemand vergessen wird, bestätigt sich wieder einmal.

Zum zweiten zeigt der Fall, dass nunmehr deutlich höhere Kosten anfallen können, als wenn die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt worden wäre. In der Klageschrift führen die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus, dass sie unserem Mandanten außergerichtlich zum Teil deutlich reduzierte Beträge zur Abgeltung der gesamten Angelegenheit angeboten haben wollen, als nunmehr in der Klageschrift geltend gemacht werden. Die richtige anwaltliche Beratung nach einer Abmahnung kann hier also “bares Geld wert” sein. Das Prozessrisiko beträgt in diesem Fall für eine Instanz ca. 17500€, für beide Instanzen rund 37000, 00 €. Hinzukommen Abmahnkosten sowie ggf. Schadensersatzansprüche.

Abmahnung erhalten?

Abgemahnten können wir jedoch nur raten, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung unverzüglich Kontakt zu einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen. Dieser sollte den Fall umfassend prüfen und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme wirksam zu bannen. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie, was wir von Ihrer Abmahnung halten und welche Verteidigungsoptionen wir vorschlagen würden. Sie können uns Ihre Abmahnung zur Inanspruchnahme der Ersteinschätzung einfach per E-Mail zusenden. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus dem europäischen Ausland. Unsere anwaltliche Tätigkeit ist dabei stets für Sie transparent, was für uns sehr wichtig ist.

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