Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft wegen Marke “EXPLORER”

Wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung an der Marke “EXPLORER”, welche für die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH zur Registernummer 014481725 als Unionswortmarke geschützt ist, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von den Brödermann Jahn Rechtsanwälten abgemahnt.

Die Bezeichnung “EXPLORER” ist für die Hans Rix Handelsgesellschaft unter anderem für Sportartikel, insbesondere Wassersportartikel, markenrechtlich geschützt. Die Hans Rix Handelsgesellschaft will lürzlich festgestellt haben, dass einer unserer Mandanten über seinen Onlineshop Sportartikel zum Kauf anbietet und diese mit einem sehr ähnlichen Wort wie dem Wort “Explorer” bewerbe. Die Ähnlichkeit der beiden Wörter sei so groß, dass vorliegend eine Markenrechtsverletzung gegeben sei. Daher wird von unserer Partei folgendes verlangt:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hiermit würde sich der Abgemahnte dazu verpflichten, künftig keine Produkte mehr mit der verwendeten Bezeichnung anzubieten oder zu bewerben. Würde er dies dennoch erneut tun, müsste er eine Vertragsstrafe an die Hans Rix Handelsgesellschaft zahlen. In der Abmahnung wird eine pauschale Vertragsstrafe für jeden einzelnen etwaigen Verstoß in Höhe von 5.001,00 € vorgeschlagen.

  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 €

Aufgrund der vermeintlichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten, die für den Ausspruch der Abmahnung angefallen sein sollen, zu erstatten. Der konkrete Endbetrag wird dabei nicht genannt, sondern lediglich der Gegenstandswert von 75.000,00 €, nach dem sich die Rechtsanwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen.

  • Erteilung einer Auskunft über die Herkunft des Produktes sowie die generierten Verkäufe und den erzielten Gewinn

Eine solche Auskunft dient im Regelfall dazu, einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen. Grundsätzlich hat der unberechtigte Nutzer einer Marke dem Markenrechtsinhaber einen Schadensersatz für die unberechtigte Markennutzung zu zahlen. Die Höhe eines solchen Schadensersatzbetrages steht bei Ausspruch einer Abmahnung regelmäßig noch nicht fest, weshalb zunächst ein Auskunftsanspruch geltend gemacht wird.

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung zur Beseitigung eines vermeintlich rechtswidrigen Verhaltens. Hier wird dem Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte nicht auf eigene Faust reagiert werden. Vielmehr sollte durch einen auf das Markenrecht hoch spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zunächst geprüft werden, ob tatsächlich überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Sodann sollten die geltend gemachten Kosten und Gebühren geprüft werden und eine - wie hier - angeforderte Auskunft durch den Fachanwalt erteilt werden. Eine “falsche” Reaktion auf eine Abmahnung kann zur Einschränkung der Verteidigungsoptionen führen oder gar ein Schuldeingeständnis darstellen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten zu lassen.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir zeigen Ihnen potenzielle Verteidigungsoptionen auf und nennen Ihnen in diesem Zusammenhang auch gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne vertreten. Sie sind rechtsschutzversichert? Dann klären wir gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob der Fall über diese abgerechnet werden kann. Hierzu übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Haben Sie also eine Abmahnung erhalten? Dann senden Sie uns diese vorab per E-Mail zu. Wir rufen Sie kostenfrei zurück.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.