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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"Echte Liebe" - Marke der BVB Merchandising GmbH | Berechtigungsanfrage Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Weil er mit der geschützten Marke "Echte Liebe" innerhalb eines Online-Angebotes geworben haben soll, erhielt einer unserer Mandanten kürzlich eine Berechtigungsanfrage der Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH. Wie in einem solchen Fall reagiert werden sollte, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Grundsätzlich ist die Bewerbung von Online-Angeboten mit geschützten Marken zulässig, wenn es sich bei der entsprechenden Ware um Originalware des Markenrechtsinhabers handelt. In dem von uns bearbeiteten Fall steht jedoch laut Schreiben der Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum. Unser Mandant hatte zuvor innerhalb eines Online-Angebotes mit den Worten "Echte Liebe" und "BVB" geworben. Beide Begriffe sind geschützte Wortmarken der BVB Merchandising GmbH, Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Demzufolge dürfen die Marken in den geschützten Nizza-Klassen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Markenrechtsinhaberin verwendet werden. Ebenso ist eine Verwendung zulässig, wenn hiermit Produkte beworben werden, die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebracht worden sind. Bei den von unserem Mandanten angebotenen Produkten ist sich die Markenrechtsinhaberin BVB Merchandising GmbH offensichtlich unsicher, ob die Verwendung der geschützten Marken zulässig ist, oder nicht. Daher ist das vorliegende Schreiben auch eine Berechtigungsanfrage und keine Abmahnung. Es werden keinerlei Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Woran kann man eine Berechtigungsanfrage erkennen und was ist das genau?

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich gewissermaßen um die Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung. Sie wird vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z. B. fraglich sein, ob überhaupt oder aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt. Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar.

Wie sollte auf eine Berechtigungsanfrage reagiert werden?

Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollte das vorgeworfene Verhalten unbedingt umgehend auf Rechtsmäßigkeit überprüft werden. Sollte sich der Verdacht der Markenrechtsverletzung danach erhärten, ist es unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten von entscheidender Bedeutung, "richtig" zu reagieren. Man sollte sich hier noch einmal darauf besinnen, dass eine Berechtigungsanfrage die Vorbereitung zu einer formellen Abmahnung sein kann. Eine Abmahnung kann nicht unerhebliche Kostenfolgen auslösen. Wenn eine Berechtigungsanfrage also ignoriert würde oder "falsch" auf sie geantwortet würde, könnte eine teure Abmahnung die Folge sein. Bei „richtiger“ Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage können vom Gegner keine Kostenforderungen für Anwaltskostenerstattung geltend gemacht werden.

Die "richtige" Reaktion richtet sich nach der Sachlage des konkreten Einzelfalls. Sollte sich nach anwaltlicher Überprüfung des Sachverhalts herausstellen, dass eine Markenrechtsverletzung tatsächlich gegeben ist, sollte eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der bestehende Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre bereits vor dem Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Gerne können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage auch per E-Mail zusenden. Wir prüfen Ihren Fall und rufen Sie zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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