Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. - Abmahnung wegen Autoverkauf

Weil unser Mandant mehrere Autos über Internetportale wie mobile.de und Autoscout24 zum Kauf angeboten hatte, wurde er kürzlich von dem Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. abgemahnt. In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant nicht mehr rein privater Händler sei, sondern in gewerblichem Umfang verkaufe. Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, erfülle unser Mandant nicht.

Der Verband hat die verschiedenen Auto-Inserate dadurch entdeckt, dass in allen die gleiche Telefonnummer unseres Mandanten angegeben war. Hierdurch konnten die Angebote einander zugeordnet werden. Hierbei sei dem Verband aufgefallen, dass unser Mandant mehr Autos zum Kauf anbiete, als im rein privaten Umfeld üblich sei. Seine Verkaufstätigkeit sei nun als gewerblich einzustufen. Unser Mandant sei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und habe es unterlassen, auf die Gewerblichkeit seiner Angebote hinzuweisen. Folgende Informationspflichten, die von gewerblichen Verkäufern erfüllt werden müssen, fehlen daher z.B. im Angebot unseres Mandanten:

- Keine Widerrufsbelehrung

- Kein Muster-Widerrufsformular

- Kein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht

- Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu verpflichten, künftig nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich gewerblicher Verkäufer sei.

Weiterhin wird die Zahlung von pauschalierten Personalkosten in Höhe von 216,00 € sowie pauschalierten Sachkosten (33,00 €) zzgl. MwSt., insgesamt also ein Betrag i.H.v. 296,31 € verlangt.

Abmahnung erhalten - was tun?

Eine Abmahnung wie die der vorliegenden Art ist mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Daher ist es wichtig, dass ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Abmahnung und den entsprechenden Sachverhalt vollumfänglich prüft. Hierbei sollte überprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung im Sinne des Wettbewerbsrechts vorliegt. Die Grenze, ab wann man als gewerblicher Händler einzustufen ist, ist fließend. Es gibt leider keine feste Zahl an Autos, die man hochgerechnet aufs ganze Jahr verkaufen darf, um noch als privater Verkäufer zu gelten. Die Rechtsprechung hat diverse Kriterien entwickelt, anhand derer im Einzelfall überprüft werden muss, ob bereits eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Vorsicht: Vorformulierte Unterlassungserklärungen! Diese sind häufig nachteilig formuliert und beeinträchtigen die Verteidigungsposition. Nach Überprüfung des Sachverhalts sollte, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt abgegeben werden.

Wurden sie ebenfalls abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert? Dann zögern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir kennen Abmahnungen der vorliegenden Art bereits sehr gut und stehen auch Ihnen im gesamten Bundesgebiet helfend und unterstützend zur Seite. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.dezusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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