Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal wegen Markenrechtsverletzung an "TSV 1860 München"

Eine Abmahnung mit dem Vorwurf, gegen Markenrechte der TSV 1860 Merchandising GmbH verstoßen zu haben, erhielt einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal. Die Abmahnung bezieht sich auf die Marke "TSV 1860 München".

In der Abmahnung heißt es, die Bezeichnung "TSV 1860 München" sei eine geschützte Marke der TSV 1860 Merchandising GmbH. Sie sei als Wortmarke unter den Registernummern 39806507 und 39806538 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die TSV 1860 Merchandising GmbH habe nun aber feststellen müssen, dass unser Mandant über Amazon Bekleidungsstücke zum Kauf anbiete und diese mit den Worten "TSV 1860 München" bewerbe. Für die Verwendung der geschützten Marke liege aber kein Einverständnis der Markeninhaberin vor, weshalb eine Markenrechtsverletzung gegeben sei. Unser Mandant wird daher dazu aufgefordert:

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro zu erstatten.

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Würde er dies trotzdem tun, so müsste er eine Vertragsstrafe bezahlen.

In der Abmahnung wird außerdem ein Auskunftsanspruch u.a. bzgl. der Herkunft der Bekleidungsstücke, der Anzahl der verkauften Produkte und dem damit erzielten Gewinn geltend gemacht. Ein solcher Auskunftsanspruch dient im Regelfall dazu, einen konkreten Schadensersatzbetrag zu berechnen. Dieser würde sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemacht werden.

Abmahnung erhalten - was tun?

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, beachten Sie gerne folgende Tipps:

Bitte bewahren Sie Ruhe. Ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann Ihnen weiterhelfen! Nicht selten liegt bei markenrechtlichen Abmahnungen keine Handlung im geschäftlichen Verkehr vor. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für die Bejahung einer Markenrechtsverletzung i.S.d. Markengesetzes. Weitere Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Markenrechtsabmahnung sind z.B. (je nach Sachverhalt) der Nichtbenutzungseinwand, die Verwendung der Marke als rein beschreibende Angabe oder der Einwand der Markenerschöpfung. Unter diesem Link haben wir einen vertiefenden Artikel verfasst, in dem es zu Verteidigungsstrategien bei markenrechtlichen Abmahnungen geht.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend, je nach Sachlage, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine Abmahnung sollte jedoch grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge und unterschreiben Sie nicht eine etwaig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Beginn an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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