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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Gursky: Abmahnung für den BVB wegen Ticketverkauf

Der Weiterverkauf von Fußballtickets ist unter strengen Bedingungen erlaubt. Der Weiterverkauf über bekannte Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo ist jedoch verboten. Fußballvereine wie der BVB wollen so kontrollieren, wer in das Stadion kommt. Bei Verstößen droht eine Abmahnung.

Werden Fußballtickets bei eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo oder anderswo im Internet angeboten, folgt meist schnell eine Abmahnung. Der BVB, bzw. die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt Abmahnungen von der Kanzlei Becker Haumann Gursky aus Dortmund (zuvor: Becker Haumann Mankel Gursky) aussprechen. In den Abmahnungen werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Gerügt wird jeweils ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Fußballvereins. Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) sind in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die beim Kauf der Tickets beim BVB anerkannt werden müssen. In Ziffer 6 Absatz 2 der BVB-ATGB heißt es:

“Dem Erwerber und/oder Inhaber eines TIckets ist es insbesondere untersagt, das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern (...)”

Weiterhin heißt es in dieser Ziffer unter anderem, dass im Falle des Weiterverkaufs kein höherer Preis als 15 Prozent über dem Originalpreis vereinbart werden darf.

Forderungen

Das Anbieten von Fußballtickets auf Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo oder seatwave kann also einen Verstoß gegen die ATGB des Fußballclubs bedeuten. Bei Verstößen gegen ATGB folgt meist eine Abmahnung. In dieser wird dann vom Abgemahnten folgendes verlangt:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

  • Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung

  • Zahlung einer Vertragsstrafe

Meist wird für die beiden Zahlungsansprüche ein Pauschalbetrag von den abmahnenden Rechtsanwälten angeboten. Dieser kann z.B. zwischen 250,00 € und 600,00 € liegen. Der genaue Betrag hängt von dem Umfang der abgemahnten Verkäufe ab. Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, es in der Zukunft zu unterlassen, Fußballtickets entgegen der Vorschriften aus den ATGB anzubieten oder zu verkaufen. Im Fall eines Verstoßes gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den Verein gezahlt werden.

Verhaltenstipps

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer ATGB-Abmahnung des BVB oder eines anderen Fußballvereins sind, raten wir Ihnen zunächst dazu, Ruhe zu bewahren. Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits erfolgreich eine hohe vierstellige Anzahl an Mandanten vertreten, die eine Abmahnung erhalten hatten. Wir kennen die Fußballvereine und ihre Rechtsvertreter entsprechend gut und wissen, wie auf solche Abmahnungen am besten reagiert werden sollte. Machen Sie nicht den Fehler und handeln Sie auf eigene Faust. Hier können Ihnen schwerwiegende Fehler unterlaufen, die einen Rechtsnachteil bedeuten könnten. Auch das Ignorieren einer Abmahnung ist ein denkbar schlechter Weg. Der Abmahner kann dann gerichtliche Schritte einleiten, was zu höheren Kosten führen würde. Bei Erhalt einer Abmahnung wenden Sie sich daher gerne vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu möglichen Reaktionen.

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