Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verpackungsgesetz: Abmahnung im Auftrag der Plogoo UG

Weil unser Mandant gegen das neue Verpackungsgesetz verstoßen haben soll, erhielt er vor kurzem eine Abmahnung eines Berliner Rechtsanwalts. Die Abmahnung wird für die Plogoo UG ausgesprochen.

Bei der Plogoo UG handele es sich, so heißt es in der Abmahnung, um ein Versandhandelsunternehmen mit dem Sortiment von Haushaltsgeräten, Gartengerätschaften und Elektrokleingeräten. Unser Mandant sei in diesem Produktmärkten ebenfalls online als Händler auf eBay tätig, daher bestehe zwischen ihm und der Plogoo UG ein Wettbewerbsverhältnis. Gegenstand der Abmahnung ist folgender Vorwurf:

Unser Mandant versendet die bei ihm über eBay bestellte Ware in Versandverpackungen. Dies ist nach § 9 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes nur zulässig, wenn der Onlinehändler sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ("LUCID") registriert hat. Eine solche vorherige Registrierung fehle angeblich bei unserem Mandanten. Da es sich bei § 9 Verpackungsgesetz um eine wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregelung handele, stelle die fehlende Registrierung auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Daher sei die Plogoo UG abmahnbefugt.

Hintergrund Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es betrifft jeden Vertreiber, der Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Hierunter fallen also z.B. Versandverpackungen bei einem Onlineshop. Eine unterbliebene Registrierung kann weitreichende Folgen haben! Neben der Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten (wie vorliegend geschehen), drohen noch weitere Risiken: Gemäß § 9 Abs. 5 VerpackG gilt ein Vertriebsverbot, d.h. ohne Registrierung ist es verboten, Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Bei einem Verstoß gegen das Verpackungsgesetz können Bußgelder bis zu 100.000,00 Euro drohen.

Onlinehändler als Mandanten

Unsere Mandanten sind auf der sicheren Seite! Die Fachanwaltskanzlei Jan B. Heidicker vertritt stetig eine hohe Anzahl von Onlinehändlern. Mandanten, die unser AGB-Update-Paket gebucht haben, wurden wie von und gewohnt rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetz über notwendige Änderungen in den AGB oder Rechtstexten sowie eine Registrierung bei LUCID hingewiesen. So können sich unsere Mandanten auf ihr Kerngeschäft konzentrieren - den Onlinehandel. Wenn Sie ebenfalls Interesse an unserem AGB-Update-Paket haben, dann finden Sie hierzu viele weitere nützliche Informationen auf unserer Homepage.

Ansprüche in der uns vorliegenden Abmahnung

Wegen des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 1 UWG)

- Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnung (§ 12 Abs. 1 UWG) i.H.v. 334,75 €

Vorsicht: Unterlassungserklärung!

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Würde dies trotzdem geschehen, müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden. Hier ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall des in-den-Verkehr-bringens von Verpackungen ohne vorherige Registrierung bei LUCID eine Vertragsstrafe von pauschal 500,00 € vereinbart wird. Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe abzugeben. Im Falle eines Verstoßes bleibt so kaum Verhandlungsspielraum. Die exakte Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von immenser Bedeutung und sollte daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt nach eingängiger Prüfung des gesamten Sachverhalts formuliert werden.

Im Fall einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage und unserem YouTube-Kanal.

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