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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neues Verpackungsgesetz: Abmahnung Kanzlei Fareds für die T. & D. Versand GbR

Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das seit Januar 2019 geltende Verpackungsgesetz erhielt einer unserer Mandanten vor kurzem eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds. Die Abmahnung wird im Auftrag der T. & D. Versand GbR ausgesprochen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 887,02 Euro.

Die T. & D. Versand GbR ist, so heißt es in der Abmahnung, ein Versandhandelsunternehmen im Bereich Drucker, Druckerzubehör und verkaufe Produkte über eBay. Unser Mandant sei in ebenfalls in diesem Bereich online als eBay-Händler tätig. Folglich bestehe zwischen ihm und der T. & D. Versand GbR ein Wettbewerbsverhältnis. Wegen folgender vermeintlicher Rechtsverletzungen wurde nun die uns zur Prüfung vorgelegte Abmahnung ausgesprochen:

Die in seinem eBay-Shop bestellte Ware versendet unser Mandant naturgemäß in Versandverpackungen. Nach § 9 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes (2019) ist dies nur zulässig, wenn der Onlinehändler sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ("LUCID") registriert hat. Bei unserem Mandanten fehle jedoch eine solche vorherige Registrierung. Die Vorschrift des § 9 Verpackungsgesetz sei eine wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregelung, daher stelle die fehlende Registrierung einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

Verpackungsgesetz 2019

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Es betrifft jeden Vertreiber, der Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Zum Beispiel Versandverpackungen bei Onlinehändlern fallen unter diese Definition. Eine fehlende Registrierung kann weitreichende Folgen nach sich ziehen! Nicht nur die Gefahr von Abmahnungen durch Konkurrenten - wie vorliegend geschehen - droht, sondern auch weitere Risiken: Nach § 9 Abs. 5 VerpackG gilt ein Vertriebsverbot, d.h. es ist ohne Registrierung untersagt, Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz können Bußgelder bis zu 100.000,00 Euro nach sich ziehen.

Unsere Mandanten waren informiert

Mandanten unserer Kanzlei waren auf der sicheren Seite. Die Fachanwaltskanzlei Jan B. Heidicker vertritt dauerhaft eine sehr hohe Zahl von Onlinehändlern im gesamten Bundesgebiet. Unser AGB-Update-Paket wird von unseren Mandanten sehr geschätzt. Der Grund: Wie von und gewohnt wurden und werden unsere Onlinehändler-Mandanten rechtzeitig vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetz über nötige Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Rechtstexten sowie die Erforderlichkeit einer Registrierung bei LUCID hingewiesen. Unsere Mandanten können sich somit auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, nämlich den Onlinehandel. Haben Sie ebenfalls Interesse an unserem AGB-Update-Paket? Sie finden umfangreiche nützliche Informationen hierüber auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

Forderungen in der Fareds-Abmahnung

Wegen des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 1 UWG)

- Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnung (§ 12 Abs. 1 UWG) i.H.v. 887,02 €

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Würde dies trotzdem geschehen, müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden. Die exakte Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von immenser Bedeutung und sollte daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt nach eingängiger Prüfung des gesamten Sachverhalts formuliert werden. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weitreichend formuliert und können einen Rechtsverlust bedeuten oder ein Schuldeingeständnis darstellen.

Folgenden Grundregeln gelten im Fall einer Abmahnung:

  • Fristen notieren und beachten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung einer beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

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