Wegen des Vorwurfs einer vermeintlich fehlenden Widerrufsbelehrung innerhalb eines Online-Angebotes wurde einer unserer Mandanten kürzlich von den Awender & Werner Rechtsanwälten im Auftrag des Herrn Stefan Reebig abgemahnt. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.
In der Abmahnung heißt es zunächst, dass zwischen unserer Mandantschaft und Herrn Stefan Reebig ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, weil beide gleichartige Waren im Internet zum Kauf anbieten würden. Wegen des Mitbewerberverhältnisses sei Herr Stefan Reebig nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch abmahnbefugt. Folgenden Vorwurf beinhaltet die Abmahnung sodann:
- Fehlende Widerrufsbelehrung, Verstoß gegen §§ 312 ff. BGB, Art. 246 EGBGB
Es seien in den Angeboten zwar Angaben zu möglichen Rücksendungen enthalten, diese seien jedoch nicht ausreichend für eine rechtmäßige Widerrufsbelehrung.
Wegen der vermeintlich fehlenden Widerrufsbelehrung und der sich hieraus ergebenen Wettbewerbsrechtsverletzu ng werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassungsanspruch, § 8 UWG
Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Bei dennoch erneuter Vornahme muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.
- Schadensersatzanspruch, § 12 I S. 2 UWG
Die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung belaufen sich auf 1.029,35 €. Dieser Betrag wird bei unserem Mandanten geltend gemacht. Wir weisen darauf hin, dass nur rechtmäßige Abmahnungen eine Kostenerstattungspflicht auslösen können!
Abmahnung erhalten - was tun?
Ganz unabhängig davon, ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße zutreffen, oder nicht: Bewahren Sie Ruhe! Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und daher unter anderem im Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert! Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht können oftmals wegen hoher Streitwerte, hoher Anwaltskostenforderungen und kurzer Fristen für einen Schreck bei dem Abgemahnten sorgen. Jedoch ist es wichtig, nicht einfach ungeprüft die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oftmals stellt dies ein Schuldeingeständnis dar. Stattdessen ist es wichtig, dass Ihre Abmahnung individuell und sachlich von einem Experten geprüft wird, bevor weitere Schritte unternommen werden. Sehen Sie sich gerne unser Video zum Thema an:
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
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