Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V.

Weil einer unserer Mandanten im Internet T-Shirts mit dem Aufdruck "1. FC Union Berlin" zum Kauf angeboten haben soll, erhielt er jüngst eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des Vereins 1. FC Union Berlin e.V.

In der Abmahnung heißt es, dass die Worte "1. FC Union Berlin" als Wortmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer 302010056771 markenrechtlich geschützt seien. Daher sei die Verwendung nur mit Zustimmung des Markenrechtsinhabers erlaubt. Da der 1. FC Union Berlin e.V. eine Verwendung der Marke auf den T-Shirts unseres Mandanten nicht gestattet habe, liege eine Markenrechtsverletzung vor. Der Verein macht daher folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, mit den o.g. Worten im Internet zu werben, wenn keine Einwilligung des Markenrechtsinhabers hierzu vorliegt. Unser Mandant wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

- Kostenerstattungsanspruch

Durch die Beauftragung der Kanzlei von Appen Jens Legal sind dem 1. FC Union Berlin e.V. Anwaltskosten entstanden, zu deren Erstattung unser Mandant aufgefordert wird. Die Kosten werden mit 1.531,90 € beziffert.

Unsere Einschätzung zu dieser Abmahnung:

Es handelt sich um eine klassische markenrechtliche Abmahnung. Gerügt wird die angebliche Verletzung von Markenrechten durch das Anbieten von Waren im Internet. Auf Abmahnungen sollten Abgemahnte nicht selbständig reagieren. Zuvor sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen, ob die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Hierzu sollte insbesondere geprüft werden, woher die abgemahnte Ware stammt und ob sie nicht durch den Markenrechtsinhaber oder in seiner Kenntnis in den Verkehr gelangt ist. Wir raten davon ab, vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft und selbstständig zu unterzeichnen. Diese können ein Schuldeingeständnis darstellen und sind oftmals nachteilig formuliert. Vielmehr sollte bei Erhalt einer Abmahnung umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, die gesamte Angelegenheit zu überprüfen.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sich speziell an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung. Insbesondere ist es wichtig auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir stehen Ihnen hierzu beratend gern zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

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