Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"VfL Bochum": Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal

Eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal liegt uns aktuell in unserer Kanzlei zur Bearbeitung vor. Abgemahnt wird im Auftrag der VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V., die Markenrechtsinhaberin der Wortmarke "VfL Bochum" (Registernummer 010030112) ist.

Unser Mandant erhielt die Abmahnung, weil ihm vorgeworfen wurde, im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf anzubieten und diese mit der geschützten Marke "VfL Bochum" zu bewerben, ohne dass eine hierfür erforderliche Einwilligung der Markenrechtsinhaberin vorgelegen habe. Durch die Nutzung der geschützten Wortmarke ohne Einwilligung vom VfL Bochum verletze unser Mandant die Markenrechte, heißt es in der Abmahnung.

Grundsätzlich dürfen Produkte mit "fremden" Markennamen beworben werden, wenn es sich dabei um Produkte handelt, die vom Markenrechtsinhaber selbst in den Verkehr gebracht worden sind. Dies sei jedoch vorliegend nicht der Fall - die Bekleidungsstücke seien nicht durch den VfL Bochum selbst hergestellt oder in den Verkehr gebracht. Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu erstatten.

Unterlassungserklärung:

Mit der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, in Zukunft eine bestimmte Handlung nicht erneut vorzunehmen. Wird gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.

Anwaltskosten:

Für die Beauftragung der Kanzlei von Appen Jens Legal sind dem VfL Bochum Aufwendungen i.H.v. 1.531,90 € entstanden, zu deren Erstattung unser Mandant aufgefordert wird.

Abmahnung ignorieren?

Die vorliegende Abmahnung sollten Sie bei Erhalt nicht ignorieren. Sofern nach anwaltlicher Prüfung feststeht, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Ggf. sollte eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung verteidigen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.