Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der 24IP Law Group für The Polo Lauren Co. L.P. - "Polo Ralph Lauren"

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat kürzlich Kenntnis erlangt von einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei 24IP Law Group, welche diese im Aufrtrag der The Polo Lauren Co. L.P. aus Manhattan, New York ausgesprochen haben. Dieses Unternehmen ist u.a. Markenrechtsinhaber der Marke "Polo Ralph Lauren".

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte in seinem Ladenlokal Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten haben soll, die mit den Markenzeichen der The Polo Lauren Co. L.P. versehen waren. Dies sind neben dem bekannten Emblem "Polospieler" (DE1080438) auch die Wortmarken "Polo Ralph Lauren" (DE1106789) und "Polo by Ralph Lauren" (1090177). Da es sich bei den von dem Abgemahnten angebotenen Produkte nicht um Originalware der The Polo Lauren Co. L.P. gehandelt haben soll und für die Nutzung der Marken auch keine Einwilligung der The Polo Lauren Co. L.P. vorgelegen habe, liege eine Markenrechtsverletzung vor. Daher wird der Abgemahnte dazu aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und

- die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € zu erstatten.

Wie ist die Abmahnung einzustufen?

Es handelt sich um eine klassische markenrechtliche Abmahnung. Gerügt wird die angebliche Verletzung von Markenrechten durch das Anbieten von angeblich gefälschten Bekleidungsstücken. Auf Abmahnungen grundsätzlich und auf markenrechtliche Abmahnungen insbesondere sollte nicht selbständig reagiert werden. Zuvor sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen, ob die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Hierzu sollte insbesondere geprüft werden, woher die abgemahnte Ware stammt und ob sie nicht durch den Markenrechtsinhaber oder in seiner Kenntnis in den Verkehr gelangt ist. Wir raten davon ab, vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft und selbstständig zu unterzeichnen. Diese können ein Schuldeingeständnis darstellen und sind oftmals nachteilig formuliert. Vielmehr sollte bei Erhalt einer Abmahnung umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, die gesamte Angelegenheit zu überprüfen.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der The Polo Lauren Co. L.P. erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sich speziell an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung. Insbesondere ist es wichtig auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir stehen Ihnen hierzu beratend gern zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Anknüpfungspunkte zur Verteidigung:

Es stellt sich die Frage, wie erfolgreich gegen eine markenrechtliche Abmahnung verteidigt werden kann. Unterschiedliche Anknüpfungspunkte sind hier denkbar: Liegt überhaupt eine Verletzung im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vor? Ist die abgemahnte Marke erschöpft i.S.d. § 24 MarkenG? Wurde die Marke nur als rein beschreibende Angabe verwendet? Diese und weitere Fragen sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei Erhalt einer Abmahnung prüfen. Natürlich kommt es hierbei ganz entscheidend auf den Einzelfall und die genau vorgeworfene Handlung an.

Wir helfen Ihnen weiter!

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz, und damit insbesondere auf das Markenrecht, hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Herr Rechtsanwalt Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“.

Personen, die eine Abmahnung erhalten haben, erhalten bei uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles. Sollten Sie Adressat einer Abmahnung im Markenrecht geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns unverbindlich per Email an ra@kanzlei-heidicker.de oder Fax an 02307-236772 Ihre markenrechtliche Abmahnung zu. Wir rufen im Regelfall am gleichen Tage zurück. Alternativ können Sie sich natürlich gerne auch in unserer Kanzlei telefonisch unter 02307-17062 melden. Die Ersteinschätzung bei Erhalt einer Abmahnung ist bei uns stets kostenlos. Wir werden mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, die entweder in der Abwendung der gegen Sie gerichteten Ansprüche besteht, oder Sie unter wirtschaftlichen Aspekten so gering wie möglich belasten wird.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.