Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen “I Feel Pretty” oder anderem Film erhalten?

Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft abgemahnt. Angeblich soll unser Mandant den Film “I Feel Pretty” in einer Tauschbörse angeboten haben (“Filesharing”).

Beim sogenannten Filesharing lädt sich der User eine bestimmte Datei (hier ein Filmwerk) aus dem Internet auf seinen PC herunter. Im Hintergrund wird zeitgleich die entsprechende Datei wieder in die Tauschbörse hochgeladen. In diesem Hochladevorgang kann eine Urheberrechtsverletzung gesehen werden. Mit einem solchen Vorwurf erhielt unser Mandant kürzlich eine Abmahnung aus München.

Vorwurf

Der Vorwurf einer Filesharing-Abmahnung lautet: Der Anschlussinhaber des Internetanschlusses oder eine andere Person, die auf diesen Anschluss Zugriff hatte, hat durch das Hochladen einer urheberrechtlich geschützten Datei in eine Online-Tauschbörse eine Rechtsverletzung begangen.

Ansprüche

In derartigen Abmahnungen werden normalerweise drei Ansprüche geltend gemacht:

  • Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
  • Anspruch auf Schadensersatz wegen der Urheberrechtsverletzung

Oftmals schauen Abgemahnte verständlicherweise zuerst auf die geforderten Kosten. In dem aktuell von uns bearbeiteten Fall beläuft sich die Gesamtforderung auf 915,00 Euro. Jedoch ist es die Unterlassungserklärung, die aus rechtlicher Sicht die weitreichendsten Konsequenzen hat.

Unterlassungserklärung

In den allermeisten Fällen ist dem Abmahnschreiben bereits eine von dem Abmahner, bzw. der abmahnenden Anwaltskanzlei vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte verpflichtet sich bei Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung dazu, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Gemeint ist also: Der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung verspricht, zukünftig kein Filesharing mehr durchzuführen. Für den Fall, dass der Abgemahnte gegen eine Unterlassungserklärung verstößt, ist die Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen versehen. Bei Verstößen müssen also Vertragsstrafen an den Abmahner gezahlt werden. Oftmals findet sich in vorformulierten Unterlassungserklärung ein pauschales Vertragsstrafeversprechen in der Höhe von 5.001 Euro pro Verstoß. Zudem stellen vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals ein Schuldeingeständnis dar, zu dessen Abgabe der Abgemahnte nicht verpflichtet ist.

Besondere Situationen: Kinder, WGs, Hotels, etc.

Die Abmahnung ist immer an den Anschlussinhaber des Internetanschlusses adressiert. Der Grund: Der Abmahner erfährt von dem Provider nur, wer der Inhaber des Internetanschlusses ist. Natürlich kann er nicht erfahren, wer tatsächlich (angeblich) in der Tauschbörse unterwegs war und das Filesharing (angeblich) begangen hat. Daher kann es sein, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung eines anderen ausgeschlossen ist. Prinzipiell gibt es zwar auch die sogenannte “Störerhaftung”, d.h. die Haftung des Anschlussinhabers für alles, was über den Internetanschluss rechtswidrig getan wird. Jedoch kann diese Haftung entfallen. Dies ist z.B. möglich, wenn die Rechtsverletzung durch informierte Kinder, WG-Mitbewohner oder Hotelgäste begangen wurde. Wie immer kommt es auf die Einzelfallumstände an.

Abmahnung erhalten?

Wir beraten Sie gerne in urheberrechtlichen Angelegenheiten. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In der Vergangenheit konnten wir zahlreichen Mandanten erfolgreich weiterhelfen, die wegen eines Filesharing-Vorwurfes abgemahnt wurden. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax zusenden, wir rufen Sie kostenfrei und unverbindlich zurück.

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