Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ATGB-Verstoß vorgeworfen: Abmahnung des Fußballvereins Werder Bremen

Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Becker Haumann Gursky, ausgesprochen im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA. In der Abmahnung geht es darum, dass unser Mandant entgegen einer angeblichen Vereinbarung mit dem SV Werder Bremen Tickets zu Fußballspielen des Vereins über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll.

Bei dem Erwerb von Fußballtickets direkt beim Fußballverein muss der Käufer den sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins zustimmen. In diesen Bedingungen heißt es bei Werder Bremen in Ziffer 9.2 unter anderem:

"Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf ist untersagt. Dem Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: (a) das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern (...)."


Gegen diese Bedingung der ATGB soll unser Mandant nun verstoßen haben, weil er angeblich Fußballtickets zu einem Spiel von Werder Bremen über eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll. Bei dem Angebot habe er die folgenden Bestandteile der ATGB verletzt:

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Öffentliches anbieten der Tickets bei eBay Kleinanzeigen

Wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen die ATGB wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin soll er sich verpflichten, es ab sofort zu unterlassen, Tickets für Veranstaltungen von Werder Bremen unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, zu veräußern. Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung muss vom Unterzeichner eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Außerdem wird unser Mandant dazu aufgefordert, die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung zu erstatten. Diese werden mit einem Pauschalbetrag von 250,00 € beziffert. Für den Fall, dass die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, wird die Verhängung einer (zusätzlichen) Vertragsstrafe angedroht.

Wie sollte bei Erhalt einer solchen Abmahnung reagiert werden?

Die meist knappen Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie nicht verstreichen lassen. Anderenfalls könnte es sein, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet. Sie sollten daher Ruhe bewahren und innerhalb der gesetzten Fristen einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihrer Angelegenheit beauftragen. Ob in Ihrem Fall unter Umständen die Abgabe einer modifizierten, das heißt abgewandelten, Unterlassungserklärung in Betracht kommt oder welche sonstigen Rechte sie haben, können wir nach Prüfung Ihrer Angelegenheit einschätzen. Jede Abmahnung ist individuell und basiert auf einem eigenen Sachverhalt. Daher ist die Prüfung der Angelegenheit so wichtig. Durch die vorschnelle und eigenständige Unterzeichnung von vorformulierten Unterlassungserklärungen können Sie einerseits ein Schuldeingeständnis abgeben, andererseits Ihre Rechte massiv beschneiden. Wir raten daher auch davon ab, vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Für Abgemahnte bieten wir unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu, wir prüfen Ihren Fall kurz und geben Ihnen eine erste juristische Einschätzung, welche möglichen Angriffspunkte wir sehen. In diesem Zusammenhang nennen wir Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zudem wir ihr Mandat gerne übernehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir selbstverständlich die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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