Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Bundesverband Automatenunternehmer wegen angeblichem Verstoß gegen Rauchverbot in Spielhalle

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhielt kürzlich einer unserer Mandanten, der Betreiber einer Spielhalle ist. Abmahner ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk im Auftrag seines Mandanten, dem Bundesverband Automatenunternehmer e.V.

Wie Rechtsanwalt Dr. Schenk mitteilt, habe der Bundesverband Automatenunternehmer eine Kontrolle in der Spielhalle unseres Mandanten durchgeführt. Hierbei seien angebliche Wettbewerbsverstöße festgestellt worden. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass in seiner Spielhalle geraucht werde. Das Rauchen in einer Spielhalle ist dann untersagt, wenn mit dem Betrieb der Spielhalle ein gewerbliches Verabreichen von Speisen oder Getränken erfolgt. Da in der Spielhalle unseres Mandanten Getränke ausgeschenkt worden seien, bestehe ein Rauchverbot. Die Verletzung dieses Rauchverbots sei zum einen eine Ordnungswidrigkeit, zum anderen wettbewerbswidrig. Da der Bundesverband Automatenunternehmer eine Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG habe, könne er die vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Auskunfts-, sowie Detektivkosten in Höhe von insgesamt über 450 € zu erstatten. Anwaltskosten werden in der Abmahnung noch nicht geltend gemacht. Es ist aber zu erwarten, dass dies in einem weiteren Schreiben erfolgen könnte.

Wenn sie ebenfalls eine derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Diese stellt oftmals ein Schuldeingeständnis dar und erschwert die Verteidigung gegen die Abmahnung ungemein. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, die gesamte Angelegenheit umfassend zu überprüfen. In diesem Fall können Sie sich auch an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden, der auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert ist.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Unsere Kanzlei ist Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden verteidigt. Gerade im Wettbewerbsrecht ist die schnelle und rechtssichere Reaktion wichtig. Wird eine Abmahnung ignoriert, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dies wäre mit weiteren Kosten verbunden. Bei Erhalt einer Abmahnung raten wir daher dazu, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung und Verteidigung zu beauftragen. Abgemahnten bieten wir eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Wir vertreten Mandanten bundesweit.

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