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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Lentze Stopper Rechtsanwälte: Abmahnung für den 1. FC Köln

Im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA) versendet die Rechtsanwaltskanzlei Lentze Stopper aktuell Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen.

In den Abmahnungen heißt es, durch das Anbieten von Fußballtickets zu Spielen des 1. FC Köln über eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo oder Facebook habe der Abmahnungsempfänger gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Fußballclubs verstoßen. Diese seien aber zuvor beim originären Kauf der Tickets akzeptiert worden und somit wirksam. In den ATGB des 1. FC Köln heißt es in Ziffer 6 a):

"Dem Kunden ist es (...) untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (...) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (...) zum Kauf anzubieten (...)."

Hintergrund dieses Weiterverkauf-Verbots ist u.a., dass der FC Köln kontrollieren will (und muss), welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Dies werde aber konterkariert, wenn Tickets weiterverkauft würden. Der Weiterverkauf von Fußballtickets sei zwar nicht gänzlich verboten, aber nur z.B. über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt des FC Köln erlaubt.

In einer uns aktuell vorliegenden ATGB-Abmahnung des FC Köln wird dem Adressaten vorgeworfen, Tickets in nicht vom Verein autorisierten Plattformen, nämlich in eBay, zum Kauf angeboten zu haben. Außerdem sei in dem eBay-Angebot nicht auf die ATGB hingewiesen worden, was aber ebenfalls erforderlich gewesen sei.

Wegen der vermeintlichen Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen wird unser Mandant in der aktuellen Abmahnung aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und hierin zu versprechen, es in Zukunft bei Meidung einer im Falle eines Verstoßes an den 1. FC Köln zu zahlenden Vertragsstrafe zu unterlassen, die gerügten Handlungen erneut vorzunehmen.

- Außerdem wird er aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € zur Abgeltung des Schadensersatzanspruches u.a. für den Ausspruch der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lentze Stopper zu zahlen.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werden weitere Sanktionen angedroht.

Wie sollte mit einer solchen Abmahnung umgegangen werden?

Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen der vorliegenden Art bearbeitet. Unsere Kanzlei hat eine sehr hohe Anzahl an Mandanten bereits erfolgreich gegen ATGB-Abmahnungen verteidigen können. Soweit jede Abmahnung auf einem einzelnen Fall beruht, der sich naturgemäß immer von anderen unterscheidet, so kann generell doch folgendes gesagt werden:

- Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden. Es drohen ansonsten gerichtliche Schritte.

- Oftmals sind die in Abmahnungen geforderten Beträge als überhöht zu qualifizieren. Sie können u.U. z.T. drastisch reduziert werden.

- Abmahnungen sind oftmals vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind jedoch oftmals nachteilig formuliert und können ein Schuldeingeständnis darstellen.

Nehmen Sie eine Abmahnung nicht auf die "leichte Schulter"!

In dem Fall, dass keine außergerichtliche Einigung mit dem Abmahner erzielt werden kann, drohen gerichtliche Schritte. Wir haben mehrfach erlebt, dass Mandanten auf eine Abmahnung zunächst nicht reagiert haben und erst später mit einem gerichtlichen Titel in unserer Kanzlei Hilfe suchten. Natürlich können wir auch in derartigen Fällen weiterhelfen. Aber die effektivste und beste Verteidigungsposition gibt es, wenn direkt nach Ausspruch einer Abmahnung eine Beauftragung erfolgt. Im Falle einer Abmahnung bieten wir Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung. So erfahren Sie unverbindlich und kostenfrei, welche Handlungsoptionen wir in Ihrem Fall für zielführend erachten. Rufen Sie uns diesbezüglich einfach an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail zu. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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