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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Produktfoto auf Kleiderkreisel: CBH Anwälte für Motion E-Services GmbH

Wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung auf der Verkaufsplattform Kleiderkreisel wurde eine unserer Mandantinnen kürzlich von den CBH Rechtsanwälten im Auftrag der Motion E-Services GmbH abgemahnt. Vorgeworfen wird ihr die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes zur Bewerbung einer Jacke auf Kleiderkreisel.

Bei "Kleiderkreisel" handelt es sich um eine Internethandelsplattform, die sowohl als App, als auch als Internetseite verfügbar ist. NutzerInnen können ihre oft gebrauchten Kleidungsstücke unkompliziert an neue Interessenten anbieten und so mit nicht (mehr) genutzter Kleidung ein kleines Taschengeld verdienen. Unsere Mandantin nutzte Kleiderkreisel unter anderem dazu, eine Jacke zum Kauf anzubieten. Hierzu fügte sie in dem Angebot auch ein Foto der Jacke bei. Bei diesem Produktfoto soll es sich, so der Vorwurf der uns vorliegenden Abmahnung, um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk (§ 2 UrhG) gehandelt haben, an dem die E-Services GmbH die alleinigen Verwertungs- und Nutzungsrechte innehabe. Außerdem soll unsere Mandantin es zudem unterlassen haben, den Urheber des Lichtbildwerks zu benennen.

Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung wird von unserer Mandantin gefordert:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erteilung einer Auskunft u.a. über Nutzungsdauer des Bildes

- Erstattung der Testkaufkosten, um an die Adresse zu gelangen

- Erstattung der Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung i.H.v. 124 €

- Anerkenntnis eines Schadensersatzanspruches

Ein konkreter Schadensersatzbetrag wird in der Abmahnung noch nicht geltend gemacht. Oftmals spielt für die konkrete Berechnung des Schadensersatzbetrages die zunächst geforderte Auskunftserteilung eine wichtige Rolle. Anhand der beauskunften Daten wie z.B. der Verwendungsdauer oder ggf. weiterer Verwendung des Fotos kann ein Schadensersatzbetrag konkret berechnet werden. Hierzu werden meist die sogenannten MFM-Honorartabellen herangezogen. In diesen sind für professionelle Fotografien durchschnittliche Honorarwerte für Fotografen angegeben, anhand derer sich ein Schadensersatzanspruch laut abmahnenden Kanzleien berechnen lasse.

Wie ist die Abmahnung rechtlich zu bewerten?

Es handelt sich hier um eine klassische Bilder-Abmahnung. Gerügt wird die angebliche Urheberrechtsverletzung durch Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Bilddatei. Ob der Vorwurf im Einzelfall tatsächlich stimmt, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt unbedingt überprüfen. Eine generelle Aussage ist hierzu nicht möglich. Jedoch gilt im Falle von allen Abmahnungen: Diese sollten keinesfalls ignoriert werden. Es besteht die Gefahr der Einleitung gerichtlicher Schritte. Auch sollten vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen meist beigefügt sind, nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie stellen oft ein Schuldeingeständnis dar und sind für den Abgemahnten nachteilig formuliert. Bei der Formulierung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt es aber unbedingt auf die exakte Formulierung an. Unterlassungserklärungen binden den Unterzeichner für eine sehr lange Zeit. Daher ist die anwaltliche Beratung und Überprüfung so wichtig.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie daher:

- keine Dokumente unterzeichnen,

- keine Zahlungen leisten,

- unbedingt die gesetzten Fristen beachten,

- keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen,

- einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen.

Weitere spezialisierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Spezialseite: www.anwalt-bild.de !

Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Medien-, Internet-, Wettbewerbs- und IT-Recht hoch spezialisiert. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist Inhaber dreier Fachanwaltstitel, unter anderem dem Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und haben dabei stets das Ziel einer möglichst kostengünstigen und vor allen Dingen rechtssicheren Erledigung Ihrer Angelegenheit vor Augen. Sie wurden abgemahnt? Vertrauen auch Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung - wir beraten individuell und kompetent.

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