Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Teerhag & Partner für die Dotter & Zabransky GmbH wegen Playstation-Spiel

Einer unserer Mandanten erhielt jüngst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Teerhag & Partner im Auftrag der Dotter & Zabransky GmbH. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um den Verkäufer von Spielen, unter anderem für die Playstation. Unser Mandant ist ebenfalls in diesem Produktsegment tätig.

Die Dotter & Zabransky GmbH hat demnach laut Vorwurf in der Abmahnung ein Plystation-Spiel im Amazon-Shop unseres Mandanten erworben. Tatsächlich geliefert worden sei aber nicht das verkaufte Spiel, sondern eine günstigere "PlayStation Hits"-Spielversion. In der Lieferung einer anderen als der angebotenen Spielvariante, die zudem noch günstiger sei, liege - laut Abmahnung - ein Wettbewerbsverstoß. Die Abweichung von bestellter und gelieferter Ware stelle eine Irreführung nach § 5 UWG dar und sei zu unterlassen.

Wegen dieses vermeintlichen Rechtsverstoßes wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Unterzeichner sich verpflichtet, eine bestimmte Handlung (hier: Lieferung einer "günstigeren" Spieleversion) in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an die Dotter & Zabransky GmbH gezahlt werden. Vorsicht: In der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird für den Falle eines Verstoßes gegen diese eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vereinbart! Wir raten grundsätzlich davon ab, feste Vertragsstrafen zu vereinbaren.

Weiterhin soll unser Mandant auch die Anwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € erstatten, die der Dotter & Zabransky GmbH für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sein sollen.

Abmahnung erhalten? Was tun?

Im Falle einer Abmahnung gilt es, dass ein auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwalt die Abmahnung umfassend prüft. Ob die gerügten Verstöße tatsächlich vorliegen, ist natürlich immer abhängig vom Einzelfall. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Unser Ziel lautet immer die möglichst kostengünstige und vor allem rechtssichere Beilegung der Angelegenheit.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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