Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei ANKA: Abmahnung für die PB-ViGoods GmbH wegen E-Zigaretten / Liquids

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei ANKA (RA Alexander Hufendiek) im Auftrag der PB-ViGoods GmbH liegt uns aktuell zur Bearbeitung und Verteidigung vor. In dem Abmahnschreiben wird die angeblich falsche Kennzeichnung von versendeten Liquids für E-Zigaretten gerügt.

Die PB-ViGoods GmbH ist laut Abmahnung unter anderem Verkäuferin von E-Zigaretten und entsprechenden dazugehörigen Liquids. Hierzu betreibt sie einen Onlineshop. Auch unsere Mandantin ist auf diesem Gebiet tätig, daher bestehe - so die Abmahnung - zwischen beiden ein Wettbewerbsverhältnis. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, entgegen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Ziff. 2 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Bahnschifffahrt) i.V.m. Vorschriften der ADR (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sei eine Sendung unserer Mandantin nicht als "Gefahrgut" gekennzeichnet worden. Bei der im Rahmen eines Testkaufs erworbenen Ware (Liquids für E-Zigaretten) handele es sich aber um Gefahrgut, wie sich aus dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers ergebe. Daher sei auch eine Kennzeichnung der Warensendung als Gefahrgut erforderlich gewesen. Die fehlende Kennzeichnung sei nicht nur ein Verstoß gegen die o.g. Verordnung, bzw. das Übereinkommen, sondern auch wettbewerbswidrig gem. § 3 a UWG.

Im Rahmen der Abmahnung werden sodann folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der gerügten angeblich rechtswidrigen unterbliebenen Kennzeichnung

- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.358,86 €

Für den Fall, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der gesetzten Fristen erfüllt werden, wird die "umgehende" Beantragung einer einstweiligen Verfügung bzw. die gerichtliche Klärung angekündigt.

Rechtliche Einschätzung zu der Abmahnung:

Eine Abmahnung ist immer im Einzelfall zu beurteilen und entsprechend zu reagieren. Unter anderem sind folgende Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen:

  • Wurde die behauptete (angeblich rechtswidrige) Handlung tatsächlich begangen?
  • Liegt in dieser Handlung überhaupt ein Wettbewerbsverstoß?
  • Zu welchem Zeitpunkt wurde die angebliche Handlung begangen?

Wenn Sie abgemahnt worden sind, sollten Sie ohne vorherigen anwaltlichen Rat zunächst keine Unterlassungserklärung abgeben oder Beträge überweisen. Beides kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem sind vorformulierte Unterlassungserklärungen meist ungünstig für den Abgemahnten formuliert und verpflichten ihn womöglich zu mehr, als überhaupt erforderlich ist.

Stattdessen sollte eine jede Abmahnung unbedingt anwaltlich von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist unter anderem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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