Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Verkauf von Fortuna Düsseldorf Tickets durch Kanzlei Schütz RA

Der Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. lässt aktuell wieder Abmahnungen wegen des angeblich unzulässigen Ticketverkauf im Internet über die Kanzlei Schütz RA aussprechen. Eine dieser Abmahnungen liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor.

Unserem Mandanten wird darin vorgeworfen, entgegen einer angeblichen Vereinbarung mit dem Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. Eintrittskarten zu Spielen von Fortuna Düsseldorf über ebay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten zu haben. In der Abmahnungen sind mehrere dieser angeblichen Verkaufsangebote aufgelistet. Unser Mandant habe bei seinen Angeboten teilweise erhebliche Aufpreise für besonders begehrte Tickets zu Topspielen aufgerufen. Durch das Anbieten der Fußball Tickets im Internet habe unser Mandant gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Fortuna Düsseldorf (ATGB) verstoßen. In Ziffer 9.2 der ATGB sei geregelt, dass der Weiterverkauf von Fußballtickets über das offene Internet nicht zulässig ist. Tickets dürften nur über die offizielle Ticketzweitmarktplattform des Fußballvereins weiterverkauft werden, nicht jedoch bei ebay, ebay Kleinanzeigen, viagogo, Facebook oder anderen "offenen" Plattformen.

Wegen des angeblichen Verstoßes gegen die ATGB, die in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. In dieser soll unser Mandant sich dazu verpflichten, künftig die beanstandete Rechtsverletzung nicht erneut zu begehen.

Weiterhin wird gegen unseren Mandanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € wegen des Angebots der Fußballtickets im Internet verhängt. Außerdem behalte sich der Verein vor, gegen unseren Mandanten ein Stadionverbot auszusprechen, Tickets zu sperren, ihn vom Ticketerwerb auszuschließen oder weitere Maßnahmen zu verhängen.

Außerdem wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 281,30 € verlangt. Bei umgehende Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € verzichte man jedoch auf die Anwaltskostenerstattung.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich hierbei um eine klassische Ticket-Abmahnung, die wir schon zuhauf in unserer Kanzlei bearbeitet haben. Nahezu alle bekannten Fußballvereine lassen wegen angeblicher Verstöße gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen abmahnen. In unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de, in dem wir aktuell über Abmahnungen in unserer Kanzlei berichten, können Sie entsprechende Artikel zu vielen Fußballvereinen finden. Das besondere an diesem Fall ist, dass die Zahlung einer sehr hohen Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € verlangt wird. Ob eine solche Vertragsstrafenforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist z.B., wo unser Mandant die Fußballtickets ursprünglich gekauft hatte. Eine Abmahnung ist prinzipiell immer individuell abhängig von den Einzelfallumständen. Daher raten wir Abgemahnten auch unbedingt dazu, die Abmahnung vor der Unterzeichnung irgendwelcher Dokumente von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur auf diese Weise ist garantiert, dass Sie eine optimale Rechtsvertretung erhalten.

Leider werden Abmahnungen gelegentlich ignoriert. Dies kann schwere Folgen haben. Wenn ein bestehender Unterlassungsanspruch nicht außergerichtlich erfüllt wird, also keine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, kann der Abmahner nach einer gewissen Zeit gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einleiten. Dies kann beispielsweise die Beantragung einer einstweiligen Verfügung sein. In jedem Fall führt ein Gerichtsverfahren aber zu erhöhten Kosten. Bereits aus wirtschaftlichen Gründen sollte daher immer versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit dem Abmahner zu erzielen.

wWir konnten in den vergangenen Jahren einer hohen vierstelligen Zahl an Mandanten, die u.a. eine Ticket-Abmahnung erhalten hatten, erfolgreich weiterhelfen. Insoweit verfügen wir über einschlägige Erfahrung in diesem Bereich. Wenn Sie abgemahnt worden sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Kompetenz und Hilfe zur Verfügung. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Um eine Ersteinschätzung Ihres Falles zu erhalten, senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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