Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatzforderung von Image Law wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Bildnutzung

Ein Forderungsschreiben der Image Law Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der ddp images GmbH liegt uns aktuell in unserer Kanzlei zur Bearbeitung vor.

In dem Schreiben wird die angebliche Verwendung einer nicht lizenzierten Fotografie auf der Webseite unseres Mandanten gerügt. An den von ihr angeblich verwendeten Bild habe die ddp images GmbH die ausschließlichen Lizenzrechte für Deutschland. Zur Nutzung derartiger Bilder bedürfe es grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die ddp images GmbH als ausschließlicher Rechteinhaberin ("Lizenzierung"). Da eine solche vorliegend nicht erteilt worden sei, habe unsere Mandantin durch die angebliche Verwendung des Fotos auf ihrer Webseite eine Urheberrechtsverletzung begangen. In dem Schreiben wird insofern jedoch keine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, wie es für eine Abmahnung typisch wäre. Stattdessen wird lediglich ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Dieser wird mit insgesamt 1.590,00 € für die angeblich unberechtigte Bildnutzung berechnet. Hinzu kommen entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 €. Somit beläuft sich die Gesamtforderung auf 1.845,85 Euro. Für die Zahlung wird unserer Mandantschaft eine kurze Frist gesetzt. Außerdem wird für den Fall, dass unsere Mandantschaft das Foto weiterhin nutzen wolle, eine Nachlizenzsierung angeboten. Diese würde weitere Kosten verursachen.

Unsere Einschätzung zu dem Forderungsschreiben:

Vorliegend wird lediglich die Zahlung von Schadensersatz geltend gemacht. Es wird nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Bei der Berechnung von Lizenzschadensersatz im Falle einer Urheberrechtsverletzung kommen verschiedene Methoden in Betracht. Einerseits gibt es beispielsweise die sogenannte MFM-Honorartabelle, anhand derer Schadensersatzbeträge unter Umständen berechnet werden könnten. In dem uns vorliegenden Fall wird eine andere Methode gewählt: Die Berechnung des geforderten Schadensersatzes erfolgt anhand der "üblichen Lizenzvereinbarungen" der ddp images GmbH. Hinzu kommt ein 100 %-iger Aufschlag wegen unterlassenen Bildquellennachweises.

Wie in allen Abmahnungen gilt hier umso mehr: Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, richtet sich immer nach dem Einzelfall. Es bedarf der vollständigen Überprüfung der Gesamtumstände eines Falles. So ist einerseits natürlich von entscheidender Bedeutung, ob die gerügte Rechtsverletzung überhaupt tatsächlich begangen wurde. Andererseits stellen sich weitere rechtliche Fragen, wie z.B. ob der geforderte Schadensersatzbetrag dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

Sehen Sie sich gerne auch unseren Videobeitrag zu diesem Thema an, in dem Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht) weitere wichtige Hinweise gibt:

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Wir raten Personen, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, daher grundsätzlich dazu, den gesamten Fall einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht vorzulegen. Dieser sollte den Fall umfassend prüfen und so dann entsprechende Maßnahmen einleiten. Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht auf dem betreffenden Gebiet hoch spezialisiert. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, senden Sie uns dazu Ihr Forderungsschreiben oder Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Natürlich können Sie uns auch telefonisch erreichen.

Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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