Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Schütz RA wegen Weiterverkauf von Tickets zur Darts WM in London

Einer unserer Mandanten erhielt jüngst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schütz RA im Auftrag der Professional Darts Coporation Ltd., Veranstalterin der William Hill World Championship in London ("Darts WM"). Der Vorwurf der Abmahnung lautet u.a. auf unerlaubtes Weiterverkaufen von Eintrittskarten zur Darts WM.

Im Abmahnschreiben heißt es, dass der Professional Darts Coporation Ltd. aufgefallen sei, dass unser Mandant in "erheblichem" Umfang über eBay Kleinanzeigen Eintrittskarten zu der Darts WM in London weiterverkauft habe. Die Tickets seien von unserem Mandanten zunächst selbst bei der Professional Darts Coporation Ltd. eingekauft worden und sodann in eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten worden. Das Weiterverkaufen von Eintrittskarten zur Darts WM sei jedoch in den "Terms and Conditions" ("T&C", in rechtlicher Hinsicht: Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) verboten worden. Damit stelle das Anbieten der Tickets in eBay Kleinanzeigen einen Verstoß gegen die AGB dar und sei zu unterlassen.

Unsere Kanzlei hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandate zu bearbeiten, in denen den Abgemahnten vorgeworfen wurde, gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedigungen (AGB) verstoßen zu haben. Oftmals handelte es sich bei den Abmahnern um Fußballvereine oder andere Sportvereine. Die nunmehr uns vorgelegte Abmahnung, in der es um Tickets zur Darts WM geht, betrifft thematisch dasselbe Rechtsgebiet.

Weiterhin beanstandet die Professional Darts Coporation Ltd. u.a. angebliche weitere Wettbewerbsverstöße, die man in den Angeboten unseres Mandanten auf eBay Kleinanzeigen entdeckt haben will:

- Auftreten als privater Verkäufer, obwohl gewerbliches Handeln vorläge

- Fehlen eines Impressums

- Irreführung des Verbrauchers durch das Anbieten der Tickets, die wegen eines Verstoßes gegen die T&C von der Professional Darts Coporation Ltd. gesperrt werden könnten

Forderungen:

Aufgrund der angeblichen Wettbewerbsverletzungen wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem sich unser Mandant dazu verpflichten würde, die beanstandeten angeblichen Rechtsverletzungen künftig nicht mehr zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärungen müsste eine Vertragsstrafe an die Professional Darts Coporation Ltd. gezahlt werden. Wichtig: Oftmals sind Abmahnschreiben vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind jedoch u.E. oftmals nachteilig für den Abgemahnten formuliert, da sie oftmals ungünstige Formulierungen enthalten oder sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Aufgrund der sehr langen Geltungsdauer einer Unterlassungserklärung kommt es unbedingt auf die exakte Formulierung an.

Außerdem wird von unserem Mandanten die Kostenerstattung für die entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Hierfür wird ein Pauschalbetrag von 1.000,00 € veranschlagt.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich bei der Abmahnung um eine gewöhnliche Abmahnung wegen angeblich unzulässigen Ticketverkaufs. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Mandate dieser Art in unserer Kanzlei erfolgreich bearbeitet. Es kommt natürlich immer auf jeden Einzelfall an. Generell kann aber gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht ignoriert werden sollte, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen. Aufgrund der oftmals für den Abgemahnten nachteiligen Formulierung einer vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir auch von der ungeprüften Unterzeichnung einer beiliegenden Unterlassungserklärung ab.

Wir vertreten seit Jahren sowohl gewerbliche als auch private Mandanten, die sich dem Vorwurf der rechtswidrigen Veräußerungen von Tickets im Sportbereich oder im Kulturbereich, wie bei Musikveranstaltungen, Theaterveranstaltungen oder ähnlichem ausgesetzt sehen. Insoweit sind wir als Fachanwaltskanzlei insbesondere für gewerblichen Rechtsschutz hierauf hoch spezialisiert. Insofern können wir in den letzten Jahren die Tendenz erblicken, dass in diesem Zusammenhang immer mehr wettbewerbsrechtliche Fragestellung in diesen Abmahnungen zu Tage treten, da sich die entsprechenden Kanzleien nicht selten auf den Standpunkt stellen, dass die entsprechenden Anbieter solche Tickets im unmittelbaren Wettbewerb mit den originären Anbietern stehen. Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen den Angebotes von Tickets aus dem Sport oder Musikbereich oder ähnlicher Veranstaltungen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung zur Verfügung. Insoweit haben wir sicherlich bereits gegen nahezu allen bekannten Kanzleien aus diesem Bereich verschiedenste Mandanten - von Privatmann bis zum tatsächlich gewerblichen Tickethändler - vertreten.

Beachten Sie unsere Verhaltenstipps bei Abmahnungen:

- Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht

- Achten Sie unbedingt auf gesetzte Fristen

- Unterzeichnen Sie keine Dokumente

- Zahlen Sie keine Beträge

- Beauftragen Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung

Unsere Kanzlei steht auch Ihnen kompetent zur Seite. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung - senden Sie uns hierzu einfach Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne nicht nur sämtliche Korrespondenz mit dieser, sondern rechnen auch direkt mit ihr ab.

Sie finden unsere Kanzlei in Kamen bei Dortmund. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Korrespondenz mit Ihnen führen wir gerne auch über Fernkommunikationsmittel.

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