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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Merchandising GmbH: Abmahnungen und Berechtigungsanfragen wegen Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung

Wir haben bereits in der Vergangenheit zahlreich über von uns geführte Verfahren gegen die BVB Merchandising GmbH berichtet. Bei der BVB Merchandising GmbH handelt es sich um die Marketingabteilung des bekannten Fußballvereins BVB 09. Die BVB Merchandising GmbH mahnt regelmäßig sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung oder auch der Urheberrechtsverletzung ab.

Adressaten, bei denen die BVB Merchandising GmbH annimmt, dass diese beispielsweise über eBay oder auch eBay-Kleinanzeigen Plagiate oder das Urheberrecht betreffende Produkte oder Dienstleistungen anbieten, werden sodann regelmäßig durch die BVB Merchandising GmbH durch eine Abmahnung oder auch durch eine sogenannte Berechtigungsanfrage konfrontiert.

In den Abmahnungen wird regelmäßig neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Schadenersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung gefordert. Auch verlangen die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer regelmäßig Auskunft dahingehend, wie viele Produkte durch den entsprechenden Adressaten verkauft worden sind.

Wir haben insoweit die Erfahrung gemacht, dass die Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH stets genau geprüft werden sollten. So kommt es nicht selten vor, dass der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben wird, obwohl eine solche gar nicht vorliegt. Denn eine Markenrechtsverletzung setzt stets ein sogenanntes Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Vielfach kann ein solches Handeln im geschäftlichen Verkehr jedoch nicht festgestellt werden.

In den Abmahnungen werden regelmäßig Streitwerte zwischen 20.000,00 € und 100.000,00 € festgesetzt. Hieraus können sich sodann Anwaltskosten zwischen 1.000,00 € und 2.300,00 € ergeben. Hinzu kommt regelmäßig die Geltendmachung des abstrakten Schadenersatzes.

Im Regelfall gelingt es uns durch geschicktes Verhandeln hierbei, die entsprechend geltend gemachten Kosten nicht unerheblich herunterzuhandeln.

Eine andere Variante, die durch die BVB Merchandising GmbH und durch die beauftragten Rechtsanwälte angewandt wird, ist der sogenannte Ausspruch einer Berechtigungsanfrage. Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich untechnisch gesprochen um eine sogenannte Vorstufe der Abmahnung, bei der der Adressat der Berechtigungsanfrage zur Stellungnahme aufgefordert wird, inwieweit er sich dazu berechtigt fühlt, das beanstandete Verhalten, also im Regelfall das Vorhalten des Artikels unter Nennung einer der Marken des BVB, vorzuhalten. Hierbei kann im Regelfall bei einer frühzeitigen Beauftragung verhindert werden, dass der Adressat eine entsprechende Abmahnung erhält. Die Besonderheit bei der Berechtigungsanfrage besteht darin, dass selbst im Falle einer Berechtigung bei einer richtigen Reaktion Kosten von dem Adressaten der Berechtigungsanfrage nicht verlangt werden können.

Auch diesbezüglich haben wir insbesondere in der näheren Vergangenheit zahlreiche Fälle vertreten und konnten hierbei für unsere Mandantschaft stets gute Ergebnisse erzielen.

So sind beispielsweise folgende Kennzeichen durch die BVB Merchandising GmbH vom BVB geschützt:

  • BVB
  • BVB 09
  • Borussia
  • Borusse
  • Borussin
  • Dortmunder Jungs
  • Borsigplatz
  • Etc.

Insbesondere die falsche Reaktion kann erhebliche Konsequenzen haben. So vertreten wir derzeit einen gerichtlichen Fall, der vor dem Landgericht Bochum anhängig ist. Hierbei wird einer Person aus der Schweiz vorgeworfen, im erheblichen Umfange unter den Zeichen des BVB Produkte angeboten zu haben. Der Adressat erhielt insgesamt im Vorfeld zwei Abmahnungen mit jeweils Streitwerten in Höhe von 100.000,00 €. Das derzeitige Verfahren wird vor dem Landgericht Bochum geführt. Das Verfahren ist anhängig mit einem Gesamtstreitwert in Höhe von 200.000,00 €. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass man es so weit nicht kommen lassen sollte. Wir weisen darauf hin, dass die jetzt von uns vertretene Person außergerichtlich nicht von uns vertreten wurde, sondern sich keines Anwaltes bedient hat. Das Prozessrisiko in diesem Fall beträgt in der ersten Instanz inklusive der geltend gemachten Hauptforderungen ca. 22.000,00 €. Hier ist sodann spezialisiertes Handeln unbedingt angezeigt. Wir raten jedoch stets unseren Mandanten, es keinesfalls so weit kommen zu lassen.

Auch Urheberrechtsverletzungen sind immer häufiger Gegenstand von Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH. So wird hier beispielsweise darauf abgestellt, dass Stadionpläne, Sitzpläne, Logos in verschiedenen Varianten zum Gegenstand von Angeboten verschiedenster Art gemacht werden. Auch hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, richtig zu handeln. Denn auch die Streitwerte im Urheberrecht können, insbesondere bei mehreren Verstößen, schnell in die Höhe schreiten.

Doch wie sollte man sich nunmehr im Falle einer Abmahnung oder einer Berechtigungsanfrage verhalten:

Wir stellen immer wieder fest, dass durch vorschnelle Reaktionen von Mandanten erhebliche Nachteile für die Verteidigung entstehen können. Insoweit ist es von entscheidender Bedeutung, zunächst die Ruhe zu bewahren, sich exakt die Fristen zu notieren und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der bestenfalls die Gegenseite gut kennt und über entsprechende Erfahrungen verfügt, zu kontaktieren. Sodann wird dieser zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie unter genauer Analyse und Prüfung der Rechtslage entwickeln.

Sollten auch Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage durch die BVB Merchandising GmbH erhalten haben, senden Sie uns diese gerne unverbindlich zu oder kontaktieren uns unmittelbar telefonisch. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung und können insofern sicher sein, dass Sie von uns eine hochspezialisierte Vertretung im Falle einer Beauftragung erhalten werden. Unser Ziel ist es stets, dass wir von Ihnen weiteren Schaden abwenden, und ggf. den bereits entstandenen Schaden so gering wie möglich für Sie halten.

Gerne senden Sie uns Ihr Schreiben der BVB Merchandising GmbH vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder auch per Fax an 02307 236772 zu. Wir melden uns im Regelfall noch am gleichen Tage bei Ihnen zurück. Im Falle einer telefonischen Kontaktaufnahme können wir nahezu sicherstellen, dass Sie unmittelbar mit einem unserer Rechtsanwälte verbunden werden.

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