Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung wegen Tickets HSV Fußball AG durch die A L P Rechtsanwälte aus Hamburg

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der HSV Fußball AG gegen einen unserer Mandanten vor. Diese Abmahnung wird ausgesprochen durch die A L P Rechtsanwälte aus Hamburg.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese für Spiele der Fußballbundesliga-Lizenzmannschaft Tickets angeboten habe und diese zu höheren Preisen veräußert habe. Die HSV Fußball AG sieht hierin einen Verstoß gegen Ihre AGB und fordert vor dem Hintergrund dessen von unserer Partei einerseits die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 €. Daneben wird von unserer Partei die Zahlung von Anwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 15.000,00 € unter dem Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen in Höhe von 1.029,35 € gefordert.

Schließlich wir die Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem in der uns vorliegenden Abmahnung vorformuliert den sogenannten Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges enthält. Daneben ist in der vorformulierten Unterlassungserklärung auch ein Anerkenntnis hinsichtlich der geforderten Kosten in Höhe von den geforderten Anwaltskosten sowie der Vertragsstrafe enthalten.

Die HSV Fußball AG argumentiert unter anderem auch damit, dass eine Markenrechtsverletzung vorliege, da unser Mandant zu Bewerbung der Karten die sogenannte HSV Fußball AG (Raute) verwendet habe.

Was ist von dieser Abmahnung zu halten?

Wir halten die Abmahnung in einigen Punkten für bedenklich. Einerseits ist zu konstatieren, dass der grundsätzliche Weiterverkauf von Fußballtickets durch den Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung im Jahre 2008 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde. Im Rahmen von AGB schließen die entsprechenden Vereine jedoch regelmäßig die Möglichkeit des Verkaufes von Karten im Internet oder auch zu überhöhten Preisen aus.

Auch werden teilweise Vertragsstrafen-Regelungen in diesen AGB aufgenommen.

Inwieweit diese AGB wirksam sind, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere bei der Vereinbarung von Vertragsstrafen ist zu konstatieren, dass solche Vereinbarungen in AGB besonderen Anforderungen unterliegen.

Des Weiteren haben wir Bedenken hinsichtlich des Ansatzes des Streitwertes. Soweit man sich in der Abmahnung beispielsweise auf das Markenrecht beruft, ist bereits fraglich, ob in dem Weiterverkauf von Karten bei zwei Tickets bereits ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu sehen ist, wenn man selbst an dem entsprechenden Spiel nicht teilnehmen kann.

Regelmäßig können jedoch für unsere Mandanten vernünftige Ergebnisse erreicht werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung im Ticketbereich erhalten haben, stehen wir mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Wir haben bereits eine über vierstellige Anzahl an Ticketabmahnungen In den letzten Jahren bearbeitet. In diesem Fall rufen Sie uns unverbindlich an oder senden uns in einem ersten Schritt unverbindlich Ihr Abmahnschreiben zu. Wir werden uns sodann bei Ihnen zwecks einer kostenlosen Ersteinschätzung zurückmelden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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