Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtsverletzung? FC Bayern München mahnt durch Kanzlei Taylor Wessing eBay-Verkäufer ab

Eine markenrechtliche Abmahnung des Fußballclubs FC Bayern München, ausgesprochen von der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, über eBay ein Trikot zum Kauf angeboten zu haben, welches unerlaubterweise mit dem Logo des FC Bayern München versehen gewesen sein soll. Bei dem Trikot handele es sich aber nicht um Originalware, sondern eine Produktfälschung. Das Anbieten eines nicht originalen Trikots stelle eine Markenrechtsverletzung der eingetragenen Unionsmarken des FC Bayern München dar, Art. 9 Abs. 1 UMV.

Unserem Mandanten wird die Möglichkeit eingeräumt, seine Berechtigung zum Verkauf bzw. Angebot des Trikots innerhalb einer gesetzten Frist darzulegen. Anderenfalls wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall des Verstoßes eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 € vereinbart wird. Eine solche Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe, noch dazu in dieser Höhe, sollte unsere Auffassung nach keinesfalls unterzeichnet werden. Für jeden Fall eines möglicherweise zukünftigen Verstoßes gegen die Erklärung müsste unser Mandant diesen Betrag an den FC Bayern München zahlen.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollte, noch bevor irgendwelche Dokumente unterzeichnet werden oder Kontakt mit der abmahnenden Anwaltskanzlei aufgenommen wird, der gesamte Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Sofern sich dann herausstellt, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, sollte unter Umständen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden. In dieser sollte aber keine feste Vertragsstrafe vereinbart werden.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Derartige Fälle, in denen Fußballvereine angebliche Markenrechtsverletzungen abmahnen, waren uns schon in der Vergangenheit bestens bekannt. Insbesondere Borussia Dortmund (BVB) mahnt derartige angebliche Markenrechtsverletzungen bereits seit Langem ab. Hierzu finden Sie zahlreiche Artikel in unserem Abmahnblog. Wie auch in diesen Fällen kommt es bei der Abmahnung des FC Bayern München vor allem darauf an, dass gesetzte Fristen unbedingt beachtet werden. Ansonsten könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten. Dies würde zu ungleich höheren Kosten führen. Außerdem ist wichtig, dass Sie keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen. Sie sollten zudem keine Dokumente unterschreiben oder Zahlungen leisten. Im Übrigen wird in der Abmahnung des FC Bayern München keine Zahlung verlangt. Es ist aber nach unserer Erfahrung damit zu rechnen, dass in einem weiteren Schreiben die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung gefordert werden wird.

Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie unbedingt den gesamten Fall durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Je nachdem, ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt oder nicht, gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Unsere Kanzlei ist Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und auf dem Gebiet des Markenrechts daher hoch spezialisiert. Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail zusenden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Sollten Sie sich dazu entscheiden, unsere Kanzlei sodann zu beauftragen, vereinbaren wir einen fairen und transparenten Pauschalpreis.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Sie können uns Ihre Abmahnung auch gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307-236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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