Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung CBH Rechtsanwälte für FAST Fashion Brands wegen Marke "YUKA"

Erneut legte einer unserer Mandanten uns eine aktuelle Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH zur Prüfung und Verteidigung vor. Anders als im Fall, über den wir letzte Woche berichteten, geht es nun um eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an dem Wort "YUKA".

Die Bezeichnung "YUKA" sei als Marke zugunsten der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg markenrechtlich geschützt. "Yuka" ist zugleich unter anderem auch ein Name eines Wollhaarmaamuts.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sei die Bezeichnung "YUKA" unter der Registernummer DE30 2016 015 282 unter anderem für die Nizzaklasse 25 (Bekleidungsstücke aller Art) eingetragen. Zu "ihrer Überraschung" habe die FAST Fashion Brands GmbH nun festgestellt, dass unser Mandant über eBay Kleidung zum Kauf angeboten und diese mit dem Wort "YUKA" beworben haben soll. Bei dem von unserem Mandanten angeblichen angebotenen Textil handele es sich aber nicht um Originalware der FAST Fashion Brands. Außerdem liege kein Lizenzvertrag oder eine Erlaubnis zur Verwendung der Bezeichnung „YUKA“ vor. Daher stelle die Verwendung der Bezeichnung "YUKA" eine Markenrechtsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar. Infolge dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung machen die CBH Rechtsanwälte folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist beigefügt

  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 25.000,00 Euro

  • Auskunft, u.a. über die Herkunft der Ware und die Anzahl der Verkäufe

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich vorliegend um eine markenrechtliche Abmahnung. Markenrechtliche Streitigkeiten nehmen nach unserer täglichen Erfahrung in unserer Fachanwaltskanzlei immer mehr zu. Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Dies liegt vor allem an den hohen Streitwerten im Markenrecht, nach denen sich Anwaltsgebühren sowie etwaige Gerichtskosten berechnen. Ein markenrechtliches Schreiben einer Anwaltskanzlei sollte insoweit keinesfalls ignoriert werden. Es könnte dann ein Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, was alleine aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden sollte. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Verteidigung, die uns als Fachanwaltskanzlei auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Das erfolgreiche Vorgehen richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall und den exakten Einzelfallumständen.

Abmahnung erhalten - was tun?

Achten Sie bitte unbedigt auf gesetzte Fristen und bewahren Sie Ruhe. Auf eine Abmahnung sollten Sie nicht selbständig reagieren, da hierbei leicht schwerwiegende Fehler unterlaufen könnten. Dazu kommt, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen oftmals beigefügt sind, eine unangemessene Benachteiligung des Abgemahnten darstellen können. Sie können zudem als Schuldeingeständnis gewertet werden, sofern der Abgemahnte sie unterzeichnet. Stattdessen sollten Sie auf spezialisierte, fachanwaltliche Beratung und Unterstützung zurückgreifen. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen.

Eine markenrechtlichte Abmahnung stellt immer einen speziellen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen!

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de" style="color: rgb(243, 120, 0); text-decoration: none;">ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die gesamtee Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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