Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Fortuna Düsseldorf: Abmahnung wegen Ticketverkauf durch Kanzlei Schütz RA

Wurden sie ebenso, wie einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Schütz RA im Auftrag des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. ("Fortuna Düsseldorf") abgemahnt?

In der uns vorliegenden Abmahnung von Ende Januar geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) von Fortuna Düsseldorf. Diese habe unser Mandant akzeptiert, als er über den offiziellen Ticketshop von Fortuna Düsseldorf Eintrittskarten zu verschiedenen Spielen des Fußballvereins erworben habe. Sodann habe unser Mandant diverse Tickets bei eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten, obwohl dies in den ATGB (Ziffer 9.2) ausdrücklich untersagt sei. Wegen dieses angeblichen Verstoßes gegen die Ticketbedingungen, die in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, werde unser Mandant nun abgemahnt und müsste eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Außerdem habe Fortuna Düsseldorf einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung. Insgesamt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 800,00 € in Ansatz gebracht und gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich erledigen zu können.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Eine Abmahnung beinhaltet auch zugleich die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. So auch im vorliegenden Fall. Mit einer solchen Unterlassungserklärung würde sich der Abgemahnte dazu verpflichten, in Zukunft die angeblich rechtswidrige Handlung nicht erneut vorzunehmen. Im Falle einer dennoch erneuten Vornahme der Handlung, hier also dem Einstellen weiterer Tickets bei eBay kleinanzeigen oder auch in anderen Plattformen, müsste eine Vertragsstrafe an Fortuna Düsseldorf gezahlt werden. Aufgrund der sehr langen Bindungsdauer einer Unterlassungserklärung kommt es unbedingt darauf an, wie exakt diese formuliert ist. Ohne vorherige rechtliche Überprüfung sollte eine Unterlassungserklärung selbstständig jedenfalls nicht unterzeichnet werden.

Ob die beanstandete angebliche Rechtsverletzung tatsächlich begangen wurde, sollte ebenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Hier liegt ein besonderes Augenmerk immer in den Details des jeweiligen Falls. Soweit eine Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, raten wir allenfalls zur Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Insbesondere sollte eine Unterlassungserklärung kein Schuldeingeständnis darstellen. Hinsichtlich der in Abmahnungen geforderten Kosten ist zu sagen, dass diese oftmals überhöht sind. Durch die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts kann in vielen Fällen hier eine Kostenreduzierung erreicht werden.

Sofern Sie also ebenfalls eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Allgemeine Ticketgeschäftsbedingungen erhalten haben, lassen Sie den gesamten Fall am besten durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Unsere Kanzlei hat auf diesem Gebiet große Erfahrungswerte. Wir haben in einer sehr hohen Zahl an Fällen gegen verschiedenste Abmahnungen diverser Fußballvereine verteidigt und stehen auch Ihnen gerne kompetent zur Seite. Dabei vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an, die sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung an unsere E-Mail-Adresse oder nach einem Anruf in unserer Kanzlei gerne in Anspruch nehmen können. Sofern Sie sich für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, übernehmen wir Ihren Fall gerne für einen transparenten und fairen Pauschalpreis. So erreichen wir Kostentransparenz von Anfang an. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gerne die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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